ÖPNV - Zuweisungen

Ihre Ansprechstelle:
Schienen- und Straßenverkehr
Tel: 0931/380-1203
Fax: 0931/380-2203
Raum H 203
, Peterplatz 9
97070
Würzburg
Zuweisungen an die Aufgabenträger zur Minderung der Defizite aus dem allgemeinen öffentlichen Personennahverkehr
Beschreibung
Der Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge. Ziel ist - im Interesse des Umweltschutzes, der Energieeinsparung, der Verkehrssicherheit, der Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur sowie der Herstellung und Sicherung gleichwertiger Lebensbedingungen im gesamten Staatsgebiet - mit dem ÖPNV eine möglichst vollwertige Alternative zum motorisierten Individualverkehr anzubieten.
Die ÖPNV-Zuweisungen werden von den Landkreisen und den kreisfreien Städten denen die Aufgabenträgerschaft für den ÖPNV obliegt, nach eigenem Ermessen zur Verbesserung des ÖPNV verwendet. Überwiegend werden sie zur Finanzierung des Linienbetriebes bei Omnibussen eingesetzt.
Die Verteilung der ÖPNV-Zuweisungen richtet sich nach den erbrachten Verkehrsleistungen, dem finanziellen Engagement und der finanziellen Leistungskraft der Aufgabenträger sowie der Qualität und dem Bestand von Verkehrskooperationen im ÖPNV.
Fristen
Antragsfrist für die Aufgabenträger (Landkreise, kreisfreie Städte) ist der 01. Dezember des laufenden Jahres für das Folgejahr.
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über den öffentl. Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG)
- Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV-Zuwendungsrichtlinien - RZÖPNV)
Online-Formulare im PDF-Format
Zum Ausfüllen und Speichern der Formulare muss der Acrobat-Reader auf ihrem PC installiert sein. Der PDF-Betrachter im verwendeten Browser muss hierzu deaktiviert werden.