Regionale und überregionale Lehrerfortbildung
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Grund- und Mittelschulen -
Erziehung, Unterricht, Qualitätssicherung
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97070
Würzburg
Angebote der Lehrerfortbildung auf zentraler und regionaler Ebene
Beschreibung
Nach der Ausbildung an der Universität und im anschließenden Referendardienst sorgt die lokale, regionale oder überregionale Lehrerfortbildung in der 3. Phase dafür, dass sich Lehrer auch nach ihrer Ausbildung auf dem neuesten Stand der Wissenschaft halten können.
Lehrkräfte sind verpflichtet, sich im Zeitumfang von zwölf Fortbildungstagen innerhalb von 4 Jahren fortzubilden. Einem Fortbildungstag ist ein Richtwert von jeweils etwa 5 Stunden à 60 Minuten zugrunde zu legen. Für die Erfüllung der persönlichen Fortbildungsverpflichtung können Veranstaltungen auf allen Ebenen der staatlichen oder staatlich anerkannten Fortbildung besucht werden. Mindestens ein Drittel der Verpflichtung ist als schulinterne Fortbildung einzubringen.
Die Koordination der Meldungen zur zentralen Lehrerfortbildung erfolgt an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung (ALP) Dillingen. Daneben führt die Regierung von Unterfranken bedarfsorientierte regionale Fortbildungsveranstaltungen durch und koordiniert sie.
Voraussetzungen
An Veranstaltungen der regionalen und der überregionalen Fortbildung können Lehrkräfte teilnehmen, die an einer staatlichen oder privaten Schule tätig sind.
Erforderliche Unterlagen
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über das Internet unter der Adresse https://fibs.alp.dillingen.de
Rechtsgrundlagen
Die Verpflichtung zur Fortbildung ist in Art. 20 Abs. 2 des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes (BayLBG), § 9 der Lehrerdienstordnung (LDO) und einer Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus (KMBek) vom 09.08.2002 geregelt.
Weitere Informationen
Online-Formulare im PDF-Format
Zum Ausfüllen und Speichern der Formulare muss der Acrobat-Reader auf ihrem PC installiert sein. Der PDF-Betrachter im verwendeten Browser muss hierzu deaktiviert werden.
- Honorarabrechnung
- Vergaberechtliche Würdigung – Beschäftigte im staatlichen Schuldienst – Anlage 1
- Vergaberechtliche Würdigung – Honorarsatz nicht über 500 € - Anlage 2
- Vergaberechtliche Würdigung – Freihändige Vergabe – Anlage 3