Qualitätsprüfung für Weine

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Würzburg
Bestimmte Weinerzeugnisse (Qualitätsweine) dürfen nur dann zum Verkauf angeboten werden, wenn sie die Qualitätsprüfung für Weine („Wein-TÜV”) bestanden haben. Sie bedürfen einer Amtlichen Prüfungsnummer (A.P.Nr.).
Beschreibung
Die Regierung von Unterfranken ist für die amtliche Prüfung aller Qualitäts- und Prädikatsweine aus in Bayern geernteten Trauben zuständig. Rund 95% der bayerischen Ertragsrebflächen liegen allerdings in Unterfranken.
Qualitätsweine, Prädikatsweine, Qualitätslikörweine b. A., Qualitätsperlweine b. A. und Sekte können erst dann abgefüllt in den Verkehr kommen, wenn sie eine rechtliche, chemische und sensorische Prüfung mit Erfolg durchlaufen haben.
Voraussetzungen
Das Erzeugnis muss von der Zusammensetzung (Inhaltsstoffe), Aufmachung (z. B. Bocksbeutel) und Bezeichnung (z. B. Geschmacksangaben) den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und die vorgeschriebenen Höchst- bzw. Mindestwerte (z. B. Gesamtschwefelgehalt, Oechslegrade) einhalten. Darüber hinaus muss das Erzeugnis frei von Fehlern und typisch für die Herkunft, für die Rebsorte und die Prädikatsstufe sein.
Fristen
Die A.P.Nr. muss vor dem Inverkehrbringen zugeteilt worden sein.
Erforderliche Unterlagen
- Amtlicher vorgeschriebener Antragssatz
- Untersuchungsbefund eines zugelassenen Labors.
Bei Prädikatsweinen und Selectionsweinen erstellt das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit in Würzburg den amtlichen Untersuchungsbefund - 3 Probeflaschen bei Qualitätsweinen, Qualitätslikörweinen b. A., Qualitätsperlweinen b. A. und Sekten b. A.,
4 Probeflaschen bei Prädikatsweinen und Selectionsweinen oder wenn ein amtlicher Untersuchungsbefund gewünscht wird (z. B. bei Sekt)
Kosten
- Grundgebühr 15 Euro zuzüglich 3 Euro je angefangene 1000 Liter, ab 30 001 Liter Steigerungsgebühr 1,50 Euro;
- Auslagen für den amtl. Untersuchungsbefund 41 Euro, für die Sektuntersuchung einschließlich der Sinnenprüfung 47 Euro.
Rechtsgrundlagen
§§ 19,20 Weingesetz, § 21 mit § 28 Weinverordnung, § 17 Bayer. Weinrechtsausführungsverordnung
Weitere Informationen
- Qualitätsprüfung für Weine Online
- Weinrechtliche Vorschriften — Erteilung einer Versuchserlaubnis
- Weinbergsrolle - Eintragung von Lagenamen
- Weinrechtliche Vorschriften — Erteilung einer Ausnahmegenehmigung
- Informationen zum Stichwort Wein
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