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Regierung von Unterfranken

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PI 193/10 - 14. Juni 2010

Gute Nachricht für die unterfränkischen Feuerwehren:
Regierung von Unterfranken erteilt 13 Städten, Märkten und Gemein­den „Grünes Licht“ für die Beschaffung von Hilfeleistungssätzen für die örtlichen Freiwilligen Feuerwehren




Würzburg (ruf) – Die Regierung von Unterfranken hat aktuell 13 Städten, Märkten und Gemeinden für den Kauf von Hilfeleistungssätzen (HLS) die – förderrechtlich bedeutsame – vorzeitige Beschaffung genehmigt. Mit der Zustimmung zur vor­zeitigen Beschaffung kann der beabsichtigte Erwerb der jeweiligen Hilfeleistungs­sätze schnellstmöglich realisiert werden, auch wenn über die endgültige Förde­rung durch einen förmlichen Bescheid noch nicht entschieden ist. Die spätere staatliche Förderung beträgt derzeit für einen vollständig beschafften Hilfe­leistungssatz 6.000 Euro.

Folgenden vorzeitigen Beschaffungen hat die Regierung von Unterfranken zugestimmt:

Stadt, Markt bzw. Gemeinde für Freiwillige Feuerwehr
Stadt Aschaffenburg Freiwillige Feuerwehr Aschaffenburg
Markt Burgpreppach (Landkreis Haßberge) Freiwillige Feuerwehr Burgpreppach
Gemeinde Eichenbühl (Landkreis Miltenberg) Freiwillige Feuerwehr Eichenbühl
Gemeinde Gaukönigshofen (Landkreis Würzburg) Freiwillige Feuerwehr Gaukönigshofen
Gemeinde Großeibstadt (Landkreis Rhön-Grabfeld) Freiwillige Feuerwehr Großeibstadt
Stadt Karlstadt               (Landkreis Main-Spessart) Freiwillige Feuerwehr Wiesenfeld
Markt Kleinheubach (Landkreis Miltenberg) Freiwillige Feuerwehr Kleinheubach
Markt Mömbris (Landkreis Aschaffenburg) Freiwillige Feuerwehr Königshofen
Gemeinde Poppenhausen (Landkreis Schweinfurt) Freiwillige Feuerwehr Poppenhausen
Gemeinde Sandberg (Landkreis Rhön-Grabfeld) Freiwillige Feuerwehr Sandberg
Markt Schondra (Landkreis Bad Kissingen) Freiwillige Feuerwehr Schondra
Gemeinde Thüngersheim (Landkreis Würzburg) Freiwillige Feuerwehr Thüngersheim
Markt Zellingen                (Landkreis Main-Spessart) Freiwillige Feuerwehr Retzbach

Rettungssätze zur technischen Hilfeleistung (kurz: Hilfeleistungssätze-HLS) dienen vornehmlich zur Rettung von eingeklemmten Personen, insbesondere bei Verkehrsunfällen. Konkret handelt es sich um Geräte zur Rettung von Personen aus Fahrzeugen (z.B. Rettungsschere, Rettungszylinder, Spreizer usw.). Mit der Rettungsschere werden im Einsatzfall Fahrzeugteile, zum Beispiel das Fahr­zeugdach, abgeschnitten. Mit dem Spreizer und den Rettungszylindern werden Zugangsöffnungen geschaffen. Moderne, neuste Hilfeleistungssätze tragen zudem der aktuellen Bauweise von Fahrzeugen Rechnung, die immer robuster werden.

Grundlage der vorgenannten Förderung ist ein aktuelles Sonderförderprogramm des Freistaates Bayern zur Ersatzbeschaffung von Rettungsgeräten der Feuer­wehren. Die Fördermittel stammen aus der Feuerschutzsteuer und wurden im Rahmen des vom Bayerischen Landtag beschlossenen Staatshaushalts im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern bereit gestellt. Das Sonderförderprogramm läuft noch bis 31.12.2017 und ist bayernweit mit einem jährlichen Volumen von 420.000 Euro ausgestattet. Bayernweit können so jährlich 70 Hilfeleistungssätze bzw. wesentliche Bestandteile eines Hilfe­leistungssatzes beschafft werden. In Unterfranken ist in diesem Jahr eine Förderung von 13 Hilfeleistungssätzen bzw. wesentlichen Bestandteilen eines Hilfeleistungssatzes möglich.

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