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Regierung von Unterfranken

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Staatsangehörigkeiten; Einbürgerungen

Ihre Ansprechstelle


Symbol eines Briefumschlages; hier können Sie eine Email an Ihren Ansprechpartner senden Personelles Statusrecht, Ausländerrecht
Tel: 0931/380-1525
Fax: 0931/380-2525
Zimmer S 107, Peterplatz 9
97070 Würzburg

Ermessenseinbürgerung, Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit



Beschreibung


  1. Einbürgerungen in den Fällen der §§ 8 und 9 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG), der §§ 13 und 14 StAG, sofern die Verfahren im Rahmen des Art. 3 Abs. 3 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) fortgeführt werden
  2. Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit gemäß § 25 Abs. 2 StAG

Erforderliche Unterlagen



Der Antrags-Vordruck auf Einbürgerung ist bei der für den Wohnsitz zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt, kreisfreie Stadt) erhältlich. Er ist ausgefüllt dort einzureichen. Hier erhalten Sie auch weitere Informationen zum Verfahrensablauf und in der Regel auch ein Merkblatt über die vorzulegenden Unterlagen.

Kosten


Rechtsgrundlagen


Siehe Beschreibung

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Stand


02. Januar 2012
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