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Personelles Statusrecht, Ausländerrecht
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Zimmer
S 107,
Peterplatz 9
97070 Würzburg
Ermessenseinbürgerung, Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit
Beschreibung
- Einbürgerungen in den Fällen der §§ 8 und 9 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG), der §§ 13 und 14 StAG, sofern die Verfahren im Rahmen des Art. 3 Abs. 3 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) fortgeführt werden
- Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit gemäß § 25 Abs. 2 StAG
Erforderliche Unterlagen
- Formblattantrag mit Passbild und eigenhändig geschriebenem Lebenslauf
- Pass mit gültigem Aufenthaltstitel
- Personenstandsurkunden (bei fremdsprachigen Urkunden mit deutschen Übersetzungen, die von einem in Deutschland öffentlich vereidigten oder anerkannten Dolmetscher oder Übersetzer gefertigt und beglaubigt sind)
- Nachweise über Einkommen, Vermögen, Kranken- und Pflegeversicherung sowie Altersvorsorge
- Schul- und Berufsausbildungsnachweise
- Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (i.d.R. Zertifikat Deutsch B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen bzw. gleich- oder höherwertige Zertifikate, Schulzeugnisse)
- Nachweis über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland (i.d.R. Einbürgerungstest)
Der Antrags-Vordruck auf Einbürgerung ist bei der für den Wohnsitz zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt, kreisfreie Stadt) erhältlich. Er ist ausgefüllt dort einzureichen. Hier erhalten Sie auch weitere Informationen zum Verfahrensablauf und in der Regel auch ein Merkblatt über die vorzulegenden Unterlagen.
Kosten
- Einbürgerung: 255,- €; 51,- € für die Miteinbürgerung minderjähriger Kinder ohne eigenes Einkommen
- Beibehaltungsgenehmigung: 255,- €
Rechtsgrundlagen
Siehe Beschreibung
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Stand
02. Januar 2012