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Regierung von Unterfranken

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Wahlen - Landtags- und Bezirkswahlen

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Landtags- und Bezirkswahlen

Beschreibung


Ernennung der Stimmkreisleiter;
Zulassung der Wahlkreisvorschläge der Parteien und Wählergruppen durch den von der Regierung von Unterfranken berufenen Wahlkreisausschuss;
Vergabe des Stimmzetteldrucks;
Feststellung des Wahlergebnisses der Bezirkswahl.

Rechtsgrundlagen


Landeswahlgesetz i.d.F. vom 05.07.2002, zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 26.07.2006 (GVBl S. 367);
Landeswahlordnung vom 16.02.2003, zuletzt geändert durch Verordnung vom 07.02.2007 (GVBl S. 142);
Bezirkswahlgesetz i.d.F. vom 12.02.2003, zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.12.2010 (GVBl S. 846)

Formulare, Merkblätter und weitere Informationen
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Stand


02. Januar 2012
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