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Kommunale Angelegenheiten
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H 147,
Peterplatz 9
97070 Würzburg
Infrastrukturförderung
Beschreibung
Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen für den Bau und Ausbau von
- Verkehrswegen der Straßenbahnen, Hoch- und Untergrundbahnen, Bahnen besonderer Bauart und nicht bundeseigener Eisenbahnen,
- Umsteigeparkplätzen an Haltestellen des öffentl. Personennahverkehrs,
- Zentralen Omnibusbahnhöfen und Haltestelleneinrichtungen,
- Betriebshöfen und zentralen Werkstätten,
- Beschleunigungsmaßnahmen, rechnergesteuerten Betriebsleitsystemen, technischen Maßnahmen zur Steuerung von Lichtsignalanlagen
Voraussetzungen
Das Vorhaben muss nach Art und Umfang zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse geeignet und dringend erforderlich sein.
Rechtsgrundlagen
Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für den Freistaat Bayern für den öffentlichen Personennahverkehr (RZ-ÖPNV); Bayerisches Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (BayGVFG), Finanzausgleichsgesetz (FAG) und Bayer. Haushaltsordnung (BayHO)
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Stand
26. April 2011