Ihre Ansprechstelle

Kommunale Angelegenheiten (Email: ikz@reg-ufr.bayern.de)
Tel:
0931/380-1149
(Herr Peter Müller) und
1136 (Frau Dr. Adelheid Hüttlinger)
Fax:
0931/380-2149
(Herr Peter Müller) und
2136 (Frau Dr. Adelheid Hüttlinger)
Zimmer
H 149 und H 137,
Peterplatz 9
97070 Würzburg
Zum Thema "Interkommunale Zusammenarbeit" wurde bei der Regierung von Unterfranken ein gleichnamiges Projektmanagement mit einer Projektgruppe ins Leben gerufen. Hier finden Sie Informationen, Ansprechpartner und weiterführende Links mit Praxisbeispielen zum entsprechenden Thema.
Hinweis: Die aktuelle Sammlung mit Best-Practice-Beispielen aus Unterfranken und Bayern finden Sie unten über den entsprechenden Link.
Beschreibung
Vielerorts wird in den Kommunen angesichts der begrenzten finanziellen Ressourcen und der demographischen Entwicklung über eine deutliche Intensivierung der interkommunalen Zusammenarbeit nachgedacht. Regierungspräsident Dr. Paul Beinhofer unterstützt diese Bestrebungen und sieht in kommunalen Kooperationen gerade für ländliche Räume eine große Chance. Besteht doch für die Kommunen durch dieses Instrument die Möglichkeit, bei der Erledigung der immer umfangreicher und schwieriger werdenden kommunalen Aufgaben Ressourcen zu bündeln, Verfahren aufeinander abzustimmen und vor allem damit auch Kosten zu sparen. Die gemeinsame Bewältigung kommunaler Aufgaben kann einen wichtigen Beitrag leisten, um den 305 oftmals kleinen Gemeinden im Regierungsbezirk Unterfranken finanzielle Spielräume und damit ihre Eigenständigkeit zu erhalten.
Wie eine von der Regierung von Unterfranken im Juni 2008 durchgeführte Bestandserhebung ergab, findet interkommunale Zusammenarbeit in Unterfranken bereits in vielfältiger Form statt. Rund 160 Zweckverbände, 130 Zweckvereinbarungen und 40 Arbeitsgemeinschaften sind derzeit erfasst. Klassische Bereiche der Zusammenarbeit sind Schulen, Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung.
Durch das Beschreiten neuer Wege bietet sich den Gemeinden die Chance, das enorme Potenzial von Kooperationen noch stärker auszuschöpfen. Insbesondere um den Gemeinden hierbei eine Hilfestellung durch die fachlichen Kompetenzen der Regierung als Bündelungsbehörde anbieten zu können, wurde bei der Regierung von Unterfranken das Projekt „Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit“ gestartet. Das Projekt hat folgende Aufgaben und Ziele:
- Bildung einer Anlaufstelle zu allen Fragen der interkommunalen Zusammenarbeit
- Unterstützung der Kommunen bei der Erschließung neuer Tätigkeitsfelder für interkommunale Zusammenarbeit, z.B. in den Bereichen Standesämter, Personal-, Steuer-, Kassenwesen, EDV, Bauhöfe, Feuerwehr, Flächenmanagement, Verkehrsüberwachung, Kinder-, Jugend-, Seniorenarbeit
- Information und Anregung durch Darstellung sog. „Best-Practice-Beispiele“
- Aufbau einer Sammlung von Best-Practice-Beispielen (s. Links zu weiteren Informatinen)
- Herstellung kooperativer Netzwerke, sowohl zwischen den Gemeinden als auch mit anderen staatlichen Stellen
- Aktive Mitwirkung bei Einzelprojekten, ggf. Moderationen
Rechtsgrundlagen
Je nach Rechtsform der Zusammenarbeit, z.B.:
- Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) für Zweckverbände, Zweckvereinbarungen, gemeinsame Kommunalunternehmen, Arbeitsgemeinschaften
- Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG)
- Aktiengesetz (AktG)
- Bayerisches Stiftungsgesetz (BayStG)
- Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) bei öffentlich-rechtlichen Verträgen
Links zu weiteren Informationen (öffnet neues Browserfenster)
Seitenanfang
Stand
11. April 2012