Ihre Ansprechstelle

Soziales und Jugend
Tel:
0931/380- 1077 für das Bewerbungsverfahren
Tel: 0931/380-1071
für die Förderung
Fax:
0931/380- 2071 und 2077
Zimmer
H 68 und H 81,
Peterplatz 9
97070 Würzburg
Die Regierung von Unterfranken ist für das Bewerbungsverfahren zur beruflichen Weiterbildung zur Sprachberaterin sowie für das Förderverfahren zuständig.
Sie entscheidet in Kooperation mit den Bezirksregierungen über die Aufnahme ins Kontingent.
Beschreibung
Das Projekt Sprachberatung in Kindertageseinrichtungen der Bayer. Staatsregierung ist ein Fortbildungsangebot für das pädagogische Team in Kindertageseinrichtungen. Mit Hilfe von speziell weitergebildeten Expertinnen soll der Bereich Sprache im Rahmen des pädagogischen Konzeptes nochmals in den Focus genommen werden. Die Teams der Kindertageseinrichung sollen Gelegenheit erhalten, sich im Bereich "Sprache und Literacy" auf der Basis der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse weiterzubilden – entsprechend dem Motto, es ist nichts so gut, als dass es nicht verbessert werden könnte.
Sprachberaterinnen werden auf ihre Tätigkeit in den Kindertageseinrichtungen in einer 3-wöchigen beruflichen Weiterbildung vorbereitet.
Interessierte bewerben sich bei der Regierung mit aussagekräftigen Unterlagen. Kriterien und Standards werden hierfür nicht vorgegeben.
Bei entsprechender Qualifikation und berufspraktischer Erfahrung werden die Bewerberinnen zur beruflichen Weiterbildung zur Sprachberaterin zugelassen.
Tageseinrichtungen, die die Sprachförderung der Kinder mit Unterstützung reflektieren und optimieren möchten, können eine Sprachberaterin einsetzen. Dieser Einsatz wird staatlich gefördert.
Die Kontaktdaten der zertifizierten Sprachberaterinnen in Ihrer Region finden Sie nachfolgend unter der Rubrik "verwandte Themen in unserem Angebot".
Staatlich gefördert wird der Einsatz der Sprachberaterin, die Koordination sowie die Vorbereitung des Einsatzes nach Maßgabe der Sprachförderrichtlinie.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bayer. Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen (siehe unter "Links zu weiteren Informationen").
Voraussetzungen
Zuwendungsempfänger sind die Träger von Kindertageseinrichtungen, die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege sowie die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreise und kreisfreien Städte).
Fristen
Der Antrag ist rechtzeitig vor Beginn des geplanten Einsatzes bei der Regierung von Unterfranken zu stellen.
Erforderliche Unterlagen
Antragsvordruck der Regierung (siehe unter "Formulare, Merkblätter")
Rechtsgrundlagen
Richtlinie zur Verbesserung der Sprachförderung in Kindertageseinrichungen veröffentlicht im AllMBl Nr 7 vom 30.05.2008, S. 333 - 336
Allgemeines Haushaltsrecht
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Stand
27. November 2009