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Flüchtlingsbetreuung und Integration, Lastenausgleich
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Die Regierung von Unterfranken hat die Aufgabe, für Spätaussiedler in ausreichendem Umfang Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung einzurichten und zu betreiben.
Beschreibung
Spätaussiedler werden nach durchgeführtem Aufnahmeverfahren im Herkunftsland bei ihrer Einreise zunächst im Grenzdurchgangslager Friedland (Erstaufnahmeeinrichtung des Bundes) aufgenommen und registriert. Seit Januar 2007 sollen Spätaussiedler, deren neue Heimat Bayern sein wird, zunächst für sechs Monate im Grenzdurchgangslager Friedland aufgenommen werden. Dort können sie Integrationskurse mit einem Umfang von 630 Stunden besuchen. Für schulpflichtige Kinder und Jugendliche besteht das Angebot eines Förderunterrichts und für noch nicht schulpflichtige Kinder wird ein vorschulischer Sprachunterricht angeboten. Daneben kann noch ein Begleitprogramm in Anspruch genommen werden.
Für die Spätaussiedler bedeutet dieses komprimierte Integrationsangebot eine wesentliche Verbesserung ihrer tatsächlichen Aufnahme, da bereits vor der Weiterreise nach Bayern die wichtigsten Schritte der Integration abgeschlossen wurden, um in Bayern möglichst in eine eigene Wohnung ziehen zu können. Daher wird die Unterbringung in Übergangswohnheimen auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt. Dabei ist die Mitwirkung der Regierungen und der Regierungsaufnahmestellen von wesentlicher Bedeutung. Die Regierung von Unterfranken errichtet und betreibt die zur Unterbringung im Regierungsbezirk Unterfranken erforderlichen Unterkünfte.
Voraussetzungen
Durchführung des Aufnahmeverfahrens nach dem Bundesvertriebenengesetz und Einweisung in die Unterkünfte.
Kosten
Für die Inanspruchnahme der Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung werden Nutzungsgebühren erhoben.
Rechtsgrundlagen
Bundesvertriebenengesetz,
Übernahmeverordnung
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Stand
12. Februar 2008