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Regierung von Unterfranken

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Spätaussiedler - Unterbringung

Ihre Ansprechstelle


Symbol eines Briefumschlages; hier können Sie eine Email an Ihren Ansprechpartner senden Flüchtlingsbetreuung und Integration, Lastenausgleich
Tel: 0931/380-1178 oder -1187
Fax: 0931/380- 2178 oder - 2187
Zimmer H 193 oder H 196, Peterplatz 9
97070 Würzburg

Die Regierung von Unterfranken hat die Aufgabe, für Spätaussiedler in ausreichendem Umfang Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung einzurichten und zu betreiben.

Beschreibung


Spätaussiedler werden nach durchgeführtem Aufnahmeverfahren im Herkunftsland bei ihrer Einreise zunächst im Grenzdurchgangslager Friedland (Erstaufnahmeeinrichtung des Bundes) aufgenommen und registriert. Seit Januar 2007 sollen Spätaussiedler, deren neue Heimat Bayern sein wird, zunächst für sechs Monate im Grenzdurchgangslager Friedland aufgenommen werden. Dort können sie Integrationskurse mit einem Umfang von 630 Stunden besuchen. Für schulpflichtige Kinder und Jugendliche besteht das Angebot eines Förderunterrichts und für noch nicht schulpflichtige Kinder wird ein vorschulischer Sprachunterricht angeboten. Daneben kann noch ein Begleitprogramm in Anspruch genommen werden.

Für die Spätaussiedler bedeutet dieses komprimierte Integrationsangebot eine wesentliche Verbesserung ihrer tatsächlichen Aufnahme, da bereits vor der Weiterreise nach Bayern die wichtigsten Schritte der Integration abgeschlossen wurden, um in Bayern möglichst in eine eigene Wohnung ziehen zu können. Daher wird die Unterbringung in Übergangswohnheimen auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt. Dabei ist die Mitwirkung der Regierungen und der Regierungsaufnahmestellen von wesentlicher Bedeutung. Die Regierung von Unterfranken errichtet und betreibt die zur Unterbringung im Regierungsbezirk Unterfranken erforderlichen Unterkünfte.

Voraussetzungen


Durchführung des Aufnahmeverfahrens nach dem Bundesvertriebenengesetz und Einweisung in die Unterkünfte.

Kosten


Für die Inanspruchnahme der Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung werden Nutzungsgebühren erhoben.

Rechtsgrundlagen


Bundesvertriebenengesetz,
Übernahmeverordnung

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Stand


12. Februar 2008
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