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Wirtschaftsförderung, Beschäftigung
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Gefördert werden Investitionen der gewerblichen Wirtschaft, im einzelnen Vorhaben der Industrie, des Handwerks, des Fremdenverkehrsgewerbes und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes.
Beschreibung
Die Förderung (Zuwendung) kann unter bestimmten Voraussetzungen (s.dort) entweder als Investitionszuschuß oder als Zinszuschuß zur Verbilligung eines von der LfA Förderbank Bayern auszureichenden Darlehens gewährt werden.
Zuständig für die Entgegennahme und Prüfung des Antrags sowie für die Entscheidung ist die Regierung, in deren Bezirk das Investitionsvorhaben durchgeführt werden soll.
Vorhaben der gewerblichen Fremdenverkehrswirtschaft werden hauptsächlich bei Maßnahmen zur Qualitätsanhebung, zur Modernisierung und zur Rationalisierung des bestehenden Angebotes an Fremdenverkehrseinrichtungen gefördert. In Ausnahmefällen kommt eine Förderung auch bei der Errichtung oder der Erweiterung von Beherberungskapazitäten in Frage.
Voraussetzungen
Eine Förderung ist möglich, wenn die Investitionen regionalwirtschaftlich bedeutsam sind, das Unternehmen überwiegend überregionalen Absatz hat (Primäreffekt) und sich die Betriebsstätte in einem ländlichen Gebiet nach dem Landesentwicklungsprogramm oder einem EU-Fördergebiet, bei Fremdenverkehrsvorhaben außerdem in einem Fremdenverkehrsgebiet entsprechend dem Tourismuspolitischen Konzept der Staatsregierung befindet.
Das Unternehmen muss ein kleines oder mittleres Unternehmen im Sinne der KMU-Freistellungsverordnung der Europäischen Kommission sein.
Die Finanzierungshilfen müssen zur Durchfinanzierung des Vorhabens notwendig sein, an dem Vorhaben muss darüber hinaus ein volks- und regionalwirtschaftliches und struktur- und arbeitsmarktpolitisches Interesse bestehen.
Fristen
Die Anträge sind vor Beginn des Vorhabens bei der zuständigen Bezirksregierung einzureichen.
Erforderliche Unterlagen
Die Antragsvordrucke sind bei den Bezirksregierungen, bei der LfA Förderbank Bayern, allen bayerischen Industrie- und Handelskammern, den Handwerkskammern, sowie bei Banken und Sparkassen erhältlich.
Rechtsgrundlagen
- Richtlinie zur Durchführung der bayerischen regionalen Förderungsprogramme für die gewerbliche Wirtschaft
- Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe ''Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur'',
- Art. 23 und 44 BayHO
- Allgemeine Verwaltungsvorschriften für die Gewährung von Zuwendungen an die gewerbliche Wirtschaft (AVG)
- Besondere Nebenbestimmungen für Zuwendungen an die gewerbliche Wirtschaft (Besondere Nebenbestimmungen - BNZW)
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Stand
25. November 2011