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Landesplanung

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97070 Würzburg

Landesplanung ist die planende staatliche Tätigkeit für das Gebiet eines Bundeslandes oder einer Region auf der Grundlage des Raumordnungsgesetzes (ROG) und des Bayerischen Landesplanungsgesetzes (BayLplG). Die Landesplanung stellt Programme und Pläne auf und stimmt raumbedeutsame Vorhaben mit den Erfordernissen der Raumordnung ab.

Bau der A71-Brücke A71 über den Maibach

Beschreibung


Raumordnung und Landesplanung - einschließlich der grenzüberschreitenden Landesplanung - ist die zusammenfassende, übergeordnete und überörtliche Planung und Ordnung des Raums. Ihre planerischen Vorgaben (Grundsätze der Raumordnung, Ziele der Raumordnung, sonstige Erfordernisse der Raumordnung) gelten in erster Linie für die Verwaltung mit ihren verschiedenen Planungsträgern (vgl. § 4 ROG). Diese Vorgaben bilden den Rahmen und die Grundlage für Planungen und Entscheidungen der Verwaltungsbehörden nach den jeweiligen Fachgesetzen. Diese können sich unmittelbar an den Bürger richten. So erfolgt die Umsetzung der Vorgaben in den Gemeinden durch die Bauleitplanung.

Die Vorgaben der Raumordnung und Landesplanung erhalten also gegenüber dem Bürger erst durch vermittelnde Planungsakte oder Fachgenehmigungen (z.B. Bebauungsplan, Baugenehmigung im Außenbereich oder Planfeststellungsverfahren) Verbindlichkeit. Sie sind aber eine zuverlässige Orientierungshilfe zur Absicherung und Einbindung für die raumbezogenen Entscheidungen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaftsunternehmen.

Rechtsgrundlagen


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Stand


11. August 2011
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