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SG 21 Handel und Gewerbe, Straßen- und Schienenverkehr
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H 208,
Peterplatz 9
97070 Würzburg
Die Regierung von Unterfranken ist Planfeststellungsbehörde nach §§ 43 ff EnWG für die Errichtung und den Betrieb sowie die Änderung von
- Hochspannungsfreileitungen, ausgenommen Bahnstromfernleitungen, mit einer Nennspannung von 110 Kilovolt oder mehr und
- Gasversorgungsleitungen mit einem Durchmesser von mehr als 300 Millimeter.
Beschreibung
Auf dieser Seite finden Sie auch die von der Regierung erlassenen Planfeststellungsbeschlüsse (ab 2012) im Volltext.
Diese Veröffentlichung ersetzt nicht die individuelle oder öffentliche Zustellung der Planfeststellungsbeschlüsse und lässt deshalb keine Rückschlüsse auf die Rechtsbehelfsfristen zu.
Die Planfeststellungsbeschlüsse und die festgestellten Planunterlagen werden zwei Wochen lang bei der betroffenen Gemeinde zur Einsicht ausgelegt. Ort und Zeit der Auslegung werden von der jeweiligen Gemeinde ortsüblich bekannt gemacht.
Planfeststellungsbeschlüsse
Planfeststellungsbeschluss für den Ersatzneubau der 110-kV-Leitung Aschaffenburg-Großheubach vom 01.02.2012Text (274 kB; pdf)Übersichtsplan 1 (2.700 kB; pdf)Übersichtsplan 2 (6.189 kB; pdf)Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der Erdgas-Loopleitung Sannerz-Rimpar (bayerischer Abschnitt) vom 28.02.2012Text (820 kB; pdf)Übersichtsplan (2.269 kB; pdf)Pressemitteilung vom 02.03.2012
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Stand
02. März 2012