]]>

Regierung von Unterfranken

Großes Bayerisches Staatswappen; hier gelangen Sie zu den Seiten der Bayerischen Staatskanzlei| zum Textbeginn| zur Hauptnavigation|
]]>

Förderung kommunaler Straßen- und Brückenbauvorhaben nach Art. 13 c Finanzausgleichsgesetz (FAG)

Ihre Ansprechstelle


Symbol eines Briefumschlages; hier können Sie eine Email an Ihren Ansprechpartner senden Sachgebiet 31
Tel: (0931) 380 1438
Fax: (0931) 380 2438
Zimmer H 435, Peterplatz 9
97070 Würzburg

Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen für kommunale Straßen- und Brückenbaumaßnahmen, soweit sie zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden dringend notwendig sind.

Detaillierte Informationen sind in den Richtlinien für Zuwendungen des Freistaates Bayern zu Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger (RZStra) enthalten.

Beschreibung


Aus Art. 13 c FAG-Mitteln können gefördert werden der Bau oder Ausbau von

Sofern Bauvorhaben Erschließungsanlagen nach den §§ 127 ff. des Baugesetzbuches (BauGB) sind, können nur die Kosten gefördert werden, die nicht dem Erschließungsaufwand zuzurechnen sind.

Voraussetzungen



Eine Förderung ist außerdem nur dann möglich, wenn die zuwendungsfähigen Kosten die Bagatellgrenze von 50.000 Euro übersteigen Außerdem soll eine Förderung nur erfolgen, wenn die zuwendungsfähigen Kosten mehr als 5 Euro je Einwohner bei kreisfreien Gemeinden oder mehr als 2,50 Euro je Einwohner bei Landkreisen und kreisangehörigen Gemeinden betragen. Für Umsteigeparkplätze und Kreuzungsmaßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz bestehen keine Bagatellgrenzen.

Fristen


Mit dem Vorhaben darf noch nicht begonnen sein.

Ein vorzeitiger Baubeginn ist dann unschädlich, wenn der Baubeginn nicht vor dem 1. Januar des Jahres liegt, in dem der erste Zuwendungsbescheid ergangen ist und der Zuwendungsempfänger die schriftlich bekannt gegebenen Auflagen bei der Bauausführung berücksichtigt hat.

Erforderliche Unterlagen


Rechtsgrundlagen



Formulare, Merkblätter und weitere Informationen
(öffnet eigenes Browserfenster)


Seitenanfang

Stand


17. April 2012
zur Hauptnavigation