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Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen für kommunale Straßen- und Brückenbaumaßnahmen, soweit sie zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden dringend notwendig sind.
Detaillierte Informationen sind in den Richtlinien für Zuwendungen des Freistaates Bayern zu Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger (RZStra) enthalten.
Beschreibung
Aus Art. 13 c FAG-Mitteln können gefördert werden der Bau oder Ausbau von
- Kreis- und Gemeindestraßen
- Ortsdurchfahrten im Zuge von Bundes-, Staats- und Kreisstraßen in der Baulast von Gemeinden, sowie Geh- und Radwege
- unselbständigen Geh- und Radwegen an Bundes-, Staats- oder Kreisstraßen , die aus Gründen der Verkehrssicherheit dringend erforderlich sind, soweit die Kosten von Gemeinden getragen werden, weil der Träger der Straßenbaulast die durchführung der Maßnahme auf eigene Kosten ablehnt.
Hierunter fallen auch gemeinsame (kombinierte) Geh- und Radwege
- selbständigen Geh- und Radwegen
- Kreuzungsmaßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) und dem Bundeswasserstraßengesetz
- öffentlichen Umsteigeparkplätze an Straßen
Sofern Bauvorhaben Erschließungsanlagen nach den §§ 127 ff. des Baugesetzbuches (BauGB) sind, können nur die Kosten gefördert werden, die nicht dem Erschließungsaufwand zuzurechnen sind.
Voraussetzungen
- Das Vorhaben kann auf Grund der finanziellen Möglichkeiten des Antragstellers nur dann realisiert werden, wenn staatliche Zuwendungen gewährt werden.
- Die übrige Finanzierung des Vorhabens oder eines Bauabschnittes mit eigener Verkehrsbedeutung muss gewährleistet sein
- Das Vorhaben muss nach Art und Umfang zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse dringend erforderlich sein.
- Die Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung müssen berücksichtigt und die sonstigen rechtlichen Voraussetzungen erfüllen sein.
- Das Vorhaben muss bau- und verkehrstechnisch einwandfrei und unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geplant sein.
- Die Belange Behinderter, alter Menschen und anderer mit Mobilitätseinschränkungen müssen berücksichtigt sein.
- Das Vorhaben muss mit städtebaulichen Planungen und Maßnahmen, die mit ihm zusammenhängen, zuvor abgestimmt sein.
- Das Vorhaben muss in einem Flächennutzungsplan, einem Generalverkehrsplan oder einem für die Beurteilung gleichwertigen Plan vorgesehen sein
Eine Förderung ist außerdem nur dann möglich, wenn die zuwendungsfähigen Kosten die Bagatellgrenze von 50.000 Euro übersteigen Außerdem soll eine Förderung nur erfolgen, wenn die zuwendungsfähigen Kosten mehr als 5 Euro je Einwohner bei kreisfreien Gemeinden oder mehr als 2,50 Euro je Einwohner bei Landkreisen und kreisangehörigen Gemeinden betragen. Für Umsteigeparkplätze und Kreuzungsmaßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz bestehen keine Bagatellgrenzen.
Fristen
Mit dem Vorhaben darf noch nicht begonnen sein.
Ein vorzeitiger Baubeginn ist dann unschädlich, wenn der Baubeginn nicht vor dem 1. Januar des Jahres liegt, in dem der erste Zuwendungsbescheid ergangen ist und der Zuwendungsempfänger die schriftlich bekannt gegebenen Auflagen bei der Bauausführung berücksichtigt hat.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular (Muster 1 a zu Art. 44 BayHO)
- ein in Anlehnung an die Richtlinien für die Entwurfsgestaltung im Straßenbau (RE) aufgestellter Entwurf
- Ermittlung der zuwendungsfähigen Kosten (Muster 2 der RZStra)
- Angaben zu den finanziellen Verhältnissen (Muster 2 zu Art. 44 BayHO)
- nachprüfbare Berechnung oder/ und Erläuterung über die Kostenbeteiligung Dritter
- Generalverkehrsplan, Flächennutzungsplan oder ein für die Beurteilung gleichwertiger Plan
Rechtsgrundlagen
- Art. 44 Bayerische Haushaltsordnung (BayHO)
- Finanzausgleichsgesetz (FAG)
- Richtlinien für Zuwendungen des Freistaates Bayern zu Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger (RZStra)
Formulare, Merkblätter und weitere Informationen
(öffnet eigenes Browserfenster)
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Broschüre Zuwendungsrecht
(1315941 Bytes, pdf)
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RZ-Stra 2008
(282053 Bytes, pdf)
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ANBest-K
(154532 Bytes, pdf)
-
BNBest-Stra
(15277 Bytes, pdf)
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Muster 1 a zu Art. 44 BayHO - Zuwendungsantrag
(273920 Bytes, dot)
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Muster 1 a zu Art. 44 BayHO - Zuwendungsantrag
(29647 Bytes, pdf)
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Muster 1 b zu Art. 44 BayHO - Fortführungsantrag
(117248 Bytes, dot)
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Muster 1 b zu Art. 44 BayHO - Fortführungsantrag
(25048 Bytes, pdf)
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Muster 2 zu Art 44 BayHO - Angaben zu den finanzielle Verhältnissen
(242176 Bytes, dot)
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Muster 2 zu Art 44 BayHO - Angaben zu den finanzielle Verhältnissen
(36935 Bytes, pdf)
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Muster 3 Auszahlungsantrag
(98816 Bytes, dot)
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Muster 3 zu Art. 44 BayHO - Auszahlungsantrag
(27682 Bytes, pdf)
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Muster 4 zu Art. 44 BayHO - Verwendungsnachweis
(181760 Bytes, dot)
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Muster 4 zu Art 44 BayHO - Verwendungsnachweis
(42260 Bytes, pdf)
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Muster 4 a zu Art. 44 BayHO - Verwendungsbestätigung
(25217 Bytes, pdf)
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Stand
17. April 2012