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Anträge auf Versetzungen von Lehrern, Fachlehrern, Förderlehrern, Sonderschullehrern
Beschreibung
Zum Schuljahresbeginn (1. August des jeweiligen Jahres) können Lehrkräfte Anträge auf Versetzung in einen anderen Regierungsbezirk Bayerns stellen.
Voraussetzungen
Nur Lehrkräfte, die die 2. Staatsprüfung bereits bestanden haben und sich in einem festen Beschäftigungsverhältnis (Beamtenverhältnis oder unbefristeter Arbeitsvertrag) befinden, können einen Versetzungsantrag stellen.
Fristen
Vorlage beim Staatlichen Schulamt zum 05. März 2012, bei der Regierung zum 09. März 2012 (siehe auch Schulanzeiger 01/2012)
Erforderliche Unterlagen
Antragsformular
Formulare, Merkblätter und weitere Informationen
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Stand
25. Januar 2012