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Einstellungen von Bewerbern, die nicht im laufenden Jahr ihre II. Staatsprüfung in Bayern abgelegt haben.
Beschreibung
Einstellung von Bewerbern früherer Prüfungsjahrgänge sowie von Bewerbern aus anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland, bzw. aus einem Land der europäischen Union in den bayerischen Schuldienst an Grund- und Hauptschulen bzw. Förderschulen zum Schuljahresbeginn.
Voraussetzungen
Es können sich Absolventen früherer Prüfungsjahrgänge mit in Bayern abgelegter und bestandener II. Lehramtsprüfung bewerben, sowie Lehrkräfte aus den anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland (außerhalb des Lehrertauschverfahrens) bzw. aus einem Land der europäischen Union (insbesondere Österreich).
Die Prüfungsnote darf nicht schlechter als 3,50 sein und der Bewerber darf nicht mehr auf der Warteliste geführt werden.
Bei Bewerbungen von Lehrkräften aus anderen Ländern muss ein Verfahren zur Anerkennung der Lehrbefähigung beim Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Salvatorstraße 2, 80333 München, vorausgegangen sein.
Fristen
Vorlage an der Regierung von Unterfranken: 20.05.2012
Erforderliche Unterlagen
formlose Bewerbung
Lebenslauf
Anerkennung der Lehrbefähigung durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus (bei außerbayerischen Bewerbern)(Gegebenenfalls den Nachweis der Nachqualifikation)
Freigabeerklärung des derzeitigen Dienstherrn (bei außerbayerischen Bewerbern)
Rechtsgrundlagen
Schreiben des Kultusministeriums Nr. IV/6 P 7001.2 - 4/126 660
Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10.05.2001
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Stand
18. Januar 2012