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Regierung von Unterfranken

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Einstellung von "freien Bewerbern"

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Tel: 0931/380-1306
Fax: 0931/380-2306
Zimmer 307, Peterplatz 9
97070 Würzburg

Einstellungen von Bewerbern, die nicht im laufenden Jahr ihre II. Staatsprüfung in Bayern abgelegt haben.

Beschreibung


Einstellung von Bewerbern früherer Prüfungsjahrgänge sowie von Bewerbern aus anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland, bzw. aus einem Land der europäischen Union in den bayerischen Schuldienst an Grund- und Hauptschulen bzw. Förderschulen zum Schuljahresbeginn.

Voraussetzungen


Es können sich Absolventen früherer Prüfungsjahrgänge mit in Bayern abgelegter und bestandener II. Lehramtsprüfung bewerben, sowie Lehrkräfte aus den anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland (außerhalb des Lehrertauschverfahrens) bzw. aus einem Land der europäischen Union (insbesondere Österreich).
Die Prüfungsnote darf nicht schlechter als 3,50 sein und der Bewerber darf nicht mehr auf der Warteliste geführt werden.
Bei Bewerbungen von Lehrkräften aus anderen Ländern muss ein Verfahren zur Anerkennung der Lehrbefähigung beim Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Salvatorstraße 2, 80333 München, vorausgegangen sein.

Fristen


Vorlage an der Regierung von Unterfranken: 20.05.2012

Erforderliche Unterlagen


formlose Bewerbung
Lebenslauf
Anerkennung der Lehrbefähigung durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus (bei außerbayerischen Bewerbern)(Gegebenenfalls den Nachweis der Nachqualifikation)
Freigabeerklärung des derzeitigen Dienstherrn (bei außerbayerischen Bewerbern)

Rechtsgrundlagen


Schreiben des Kultusministeriums Nr. IV/6 P 7001.2 - 4/126 660
Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10.05.2001

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Stand


18. Januar 2012
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