Ihre Ansprechstelle

43.1 Schulpersonal
Tel:
s. untenstehende Liste
Fax:
s. untenstehende Liste
Zimmer
s. untenstehende Liste,
Peterplatz 9
97070 Würzburg
Lehrkräfte an Volksschulen, staatlichen Berufs- und Wirtschaftsschulen, Förderschulen und beruflichen Schulen für Behinderte können aus familienpolitischen Gründen Teilzeit und Urlaub beantragen.
Beschreibung
Beamtinnen und Beamten wird auf Antrag aus familienpolitischen Gründen
- Urlaub ohne Dienstbezüge bis zu einer Höchstdauer von 15 Jahren gewährt.
- die Arbeitszeit bis auf wöchentlich acht Stunden ermäßigt (bei Lehrern sind die acht Stunden ausgehend von der Arbeitszeit eines vollzeitbeschäftigten Beamten auf die jeweilige Unterrichtspflichtzeit umzurechnen)
- Während der Elternzeit kann Teilzeit auch mit weniger als acht Stunden wöchentlich bewilligt werden, wenn nicht zwingende dienstliche Belange entgegenstehen.
Voraussetzungen
- Beamtinnen und Beamte mit Dienstbezügen (nicht im Vorbereitungsdienst)
- zwingende dienstliche Belange dürfen der Gewährung von Teilzeit nicht entgegenstehen
- Betreuung oder Pflege mindestens eines Kindes unter 18 Jahren oder eines nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen
Fristen
Vorlage des Antrages bis Mitte März des jeweiligen Kalenderjahres beim Schulamt (Volksschulen) bzw. bei der Schule (Förderschulen, Berufliche Schulen)
Erforderliche Unterlagen
Antragsformblatt
Nachweis der Anspruchsvoraussetzungen (z. B. Geburtsurkunde, Nachweis über Adoption, ärztliches Gutachten über Pflegebedürftigkeit, Bescheid der Pflegekasse)
Rechtsgrundlagen
Art. 89 des Bayerischen Beamtengesetzes (BayBG)
Formulare, Merkblätter und weitere Informationen
(öffnet eigenes Browserfenster)
Links zu weiteren Informationen (öffnet neues Browserfenster)
Seitenanfang
Stand
25. Januar 2012