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Regierung von Unterfranken

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Teilzeitbeschäftigung nach dem Freistellungsmodell (Sabbatmodell)

Ihre Ansprechstelle


Symbol eines Briefumschlages; hier können Sie eine Email an Ihren Ansprechpartner senden 43.1 - Schulpersonal
Tel: 0931/380-1326 und 1327
Fax: 0931/380-2326 und 2327
Zimmer 323 und 324, Peterplatz 9
97070 Würzburg

Lehrkräfte an Volksschulen, staatlichen Berufs- und Wirtschaftsschulen, Förderschulen und beruflichen Schulen für Behinderte können eine Teilzeitbeschäftigung nach dem Freistellungsmodell beantragen

Beschreibung


Auf Antrag kann das Freistellungsmodell als besondere Form der Teilzeit bewilligt werden. Die Arbeitszeit wird nicht über den gesamten Bewilligungszeitraum hinweg gleichmäßig reduziert. Vielmehr wird die Arbeitszeit zunächst während einer 2-6 Jahre dauernden Ansparphase bis zur regelmäßigen Unterrichtspflichtzeit erhöht. Im letzten Jahr der Laufzeit entfällt die Unterrichtsverpflichtung und damit die Arbeitszeit völlig (Freistellungsjahr). Der Bewilligungszeitraum kann zwischen 3 und 7 Jahre umfassen. Die Arbeitszeit im Rahmen des Freistellungsmodells kann auch als Teilzeit eingebracht werden.
Die Teilzeitquote, die sich aus dem Freistellungsmodell und der sonstigen Teilzeit ergibt, darf dabei die Hälfte der regelmäßigen Unterrichtspflichtzeit nicht unterschreiten.

Voraussetzungen


Fristen


Vorlage des Antrages bis Mitte März des jeweiligen Kalenderjahres beim Schulamt (Volksschulen) bzw. bei der Schule (Förderschulen, berufliche Schulen)

Erforderliche Unterlagen


Antragsformblatt

Rechtsgrundlagen


Art. 88 Abs. 4 des Bayerischen Beamtengesetzes (BayBG)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 19. April 2001 Nr. II/2-P4004-6/41354

Formulare, Merkblätter und weitere Informationen
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Stand


06. Februar 2012
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