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43.1 - Schulpersonal
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Peterplatz 9
97070 Würzburg
Verbeamtete Lehrkräfte an Volksschulen, staatlichen Berufs- und Wirtschaftsschulen, Förderschulen und beruflichen Schulen für Behinderte können auch ohne besondere Voraussetzungen Teilzeitbeschäftigung beantragen
Beschreibung
Beamtinnen und Beamten kann auf Antrag die Arbeitszeit bis auf die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit ermäßigt werden, soweit dienstliche Belange nicht entgegenstehen.
Durch die derzeitige Bewerberlage stehen bei einzelnen Schularten dienstliche Belange der uneingeschränkten Bewilligung von Antragsteilzeit entgegen. Etwaige Einschränkungen und die jeweils geltende Untergrenze können bei der Regierung von Unterfranken, dem Schulamt bzw. der Schule erfragt werden.
Voraussetzungen
Status als Beamtin oder als Beamter mit Dienstbezügen (nicht im Vorbereitungsdienst)
Verpflichtung außerhalb des Beamtenverhältnisses berufliche Verpflichtungen nur in dem Umfang einzugehen, in dem vollzeitbeschäftigten Beamtinnen und Beamten die Ausübung von Nebentätigkeiten gestattet ist.
Fristen
Vorlage des Antrags bis Mitte März des jeweiligen Kalenderjahres beim Schulamt (Grund- und Hauptschulen) bzw. bei der Schule (Förderschule, berufliche Schulen)
Erforderliche Unterlagen
Antragsformblatt
Rechtsgrundlagen
Art. 88 Abs. 1 des Bayerischen Beamtengesetzes (BayBG)
Formulare, Merkblätter und weitere Informationen
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Stand
25. Januar 2012