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Anträge für Versetzungen von Lehrern, Fachlehrern und Förderlehrern an Volksschulen
Beschreibung
Lehrkräfte an Volksschulen, die aus zwingenden persönlichen Gründen einen neuen Dienstort anstreben, können für das kommende Schuljahr einen Antrag auf Versetzung stellen.
Voraussetzungen
Lehrkräfte, die bereits in einem festen Beschäftigungsverhältnis (Beamtenverhältnis oder unbefristeter Arbeitsvertrag) stehen
Fristen
Vorlage am Staatlichen Schulamt zum 30. April 2012, Vorlage an der Regierung von Unterfranken zum 07. Mai 2012. An Förderschulen müssen die Anträge bis 30. April 2012 bei der Schulleitung vorliegen, diese leitet sie bis zum 07. Mai 2012 an die Regierung weiter.
Erforderliche Unterlagen
Antragsformular
Rechtsgrundlagen
Bayerisches Beamtengesetz (BayBG) Art. 33 -35
Formulare, Merkblätter und weitere Informationen
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Stand
25. Januar 2012