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Regierung von Unterfranken

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Einstellung - Förderliche Zeiten für die Besoldung

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Tel: 0931/380 - 1326 oder 1327
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Zimmer 323, Peterplatz 9
97204 Würzburg

Der Einstieg in das Grundgehalt sowie der Aufstieg in den Grundgehaltsstufen nach Leistung wurden durch die Dienstrechtsreform zum 01.01.2011 neu gestaltet. Das Grundgehalt in Besoldungsgruppen der Besoldungsordnung A wird nach Stufen bemessen (Art. 30 Abs. 1 Satz 1 BayBesG - Bayerisches Besoldungsgesetz)

Beschreibung


Der Einstieg in die Grundgehaltstabelle erfolgt im Zeitpunkt der erstmaligen Verleihung eines Amtes (nicht Vorbereitungsdienst) grundsätzlich in der Anfangsstufe der maßgeblichen Besoldungsgruppe. Basis für die Stufenzuordnung ist grundsätzlich der tatsächliche Diensteintritt bei einem Dienstherrn. Davon abweichend gilt z. B. bei Versetzungen als maßgeblicher Zeitpunkt für die Festsetzung der Stufe der Diensteintritt beim früheren Dienstherrn.
Für die Beamtentätigkeit förderliche, frühere hauptberufliche Tätigkeiten können auf Antrag berücksichtigt werden (fiktive Vorverlegung des Diensteintritts). Darüber hinaus werden bestimmte Zeiten, die Bewerber und Bewerberinnen vor dem tatsächlichen Diensteintritt verbracht haben (z. B. Wehr- oder Zivildienst), durch die Bezügestelle beim Landesamt für Finanzen bei der erstmaligen Stufenfestsetzung berücksichtigt.

Voraussetzungen


Antrag auf Anerkennung förderlicher hauptberuflicher Beschäftigungszeiten

Fristen


Vorliegende förderliche hauptberufliche Beschäftigungszeiten können bei der Besoldung frühestens ab dem ersten Tag des Monats der Antragstellung berücksichtigt werden.

Erforderliche Unterlagen



Rechtsgrundlagen


Art. 30, 31 Bayerisches Besoldungsgesetz (BayBesG)
Nr. 31.2 Bayerische Verwaltungsvorschriften zum Besoldungsrecht und Nebengebieten (BayVwVBes)

Formulare, Merkblätter und weitere Informationen
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Stand


16. März 2012
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