]]>

Regierung von Unterfranken

Großes Bayerisches Staatswappen; hier gelangen Sie zu den Seiten der Bayerischen Staatskanzlei| zum Textbeginn| zur Hauptnavigation|
]]>

Elternzeit und Mutterschutz

Ihre Ansprechstelle


Symbol eines Briefumschlages; hier können Sie eine Email an Ihren Ansprechpartner senden 43.2 Schulpersonal
Tel: s. untenstehende Liste
Fax: s. untenstehende Liste
Zimmer s. untenstehende Liste, Peterplatz 9
97070 Würzburg

Schulpersonalverwaltung für Beschäftigte an Volksschulen, Förderschulen, berufliche Schulen, Realschulen, Gymnasien, Berufsoberschulen und Fachoberschulen. Für Lehrkräfte auf Arbeitsvertrag mit mindestens der Hälfte der regelmäßigen Unterrichtspflichtzeit an staatlichen Realschulen, Gymnasien, Berufs- und Fachoberschulen ist das Kultusministerium zuständig.

Beschreibung


Ein Anspruch auf Elternzeit besteht für beide Teile bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes. Ein Anteil von bis zu 12 Monaten ist auf die Zeit bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres übertragbar. Bei einem angenommenen oder einem Kind in Adoptionspflege kann Elternzeit bis zu 3 Jahren ab der Inobhutnahme längstens bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres genommen werden.
Während der Elternzeit ist eine Teilzeitbeschäftigung bis zu 30 Stunden (bei Lehrkräften anteilig) möglich. Die Teilzeitarbeit bei einem anderen Arbeitgeber oder als Selbstständiger bedarf der Genehmigung des Arbeitgebers.

Voraussetzungen


Der Antragsteller lebt mit einem Kind im Sinne des § 15 Abs. 1 BEEG in einem Haushalt und betreut und erzieht es selbst.

Fristen


Antragstellung für Elternzeit, die unmittelbar nach der Geburt des Kindes oder nach der Mutterschutzfrist beginnen soll, spätestens 6 Wochen, sonst spätestens 8 Wochen vor dem Beginn der Elternzeit.

Erforderliche Unterlagen


Antragsformblatt
Geburtsurkunde bzw. Meldebescheinigung des Kindes, Nachweis der Inobhutnahme

Rechtsgrundlagen


§§ 15,16 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)

Formulare, Merkblätter und weitere Informationen
(öffnet eigenes Browserfenster)


Seitenanfang

Stand


02. Mai 2012
zur Hauptnavigation