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Fachliche Fragen der Grundschule

Ihre Ansprechstelle


Symbol eines Briefumschlages; hier können Sie eine Email an Ihren Ansprechpartner senden 40.1 - Volksschulen - Erziehung, Unterricht, Qualitätssicherung
Tel: 0931/380-1308
Fax: 0931/380-2308
Zimmer 309, Peterplatz 9
97070 Würzburg

Organisatorische sowie fachlich-inhaltliche (pädagogische, didaktisch-methodische) Fragen zur Grundschule

Beschreibung


Die Volksschule besteht aus der Grundschule und der Haupt-/ Mittelschule. In den Volksschulen werden die Schüler nach den gemeinsamen Grundsätzen der christlichen Bekenntnisse unterrichtet und erzogen.
Die Grundschule schafft durch die Vermittlung einer grundlegenden Bildung die Voraussetzungen für jede weitere schulische Bildung. Sie gibt in den Jahren der kindlichen Entwicklung Hilfen für die persönliche Entfaltung. Um den Kindern den Übergang zu erleichtern, arbeitet die Grundschule mit dem Kindergarten zusammen.
Die Grundschule umfasst die Jahrgangsstufen 1 bis 4. Sie vereinigt alle Schulpflichtigen dieser Jahrgangsstufen, soweit sie nicht eine Förderschule besuchen.

Voraussetzungen


Mit Beginn des Schuljahres 2011/2012 wurden alle Kinder schulpflichtig, die zwischen dem 01.10.2004 und dem 30.09.2005 geboren wurden oder bereits einmal von der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt wurden. Kinder, die im Oktober, November oder Dezember 2005 geboren sind, können auf Antrag in die Schule aufgenommen werden. Bei einem Kind, das nach dem 31. Dezember 2005 sechs Jahre alt wird, ist ein schulpsychologisches Gutachten erforderlich.

Fristen


Die Termine für die Schuleinschreibung der örtlichen Volksschulen sind den Aushängen der einzelnen Gemeinden oder der örtlichen Tagespresse zu entnehmen.

Erforderliche Unterlagen


Personalausweis des Erziehungsberechtigten, Geburtsurkunde des Kindes

Rechtsgrundlagen


Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)

Schulordnung für die Volksschulen in Bayern (VSO)

Formulare, Merkblätter und weitere Informationen
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Stand


14. Oktober 2011
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