Ihre Ansprechstelle

40.1 Volksschulen - Erziehung, Unterricht, Qualitätssicherung
Tel:
0931/380-1308
Fax:
0931/380-2308
Zimmer
309,
Peterplatz 9
97070 Würzburg
Eine Kooperationsklasse ist eine Volksschulklasse, die eine Gruppe von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf aufnimmt.
Beschreibung
Kooperationsklassen sind Klassen der Grundschule oder der Hauptschule, in denen auch Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf unterrichtet werden, wenn dieser nicht so umfangreich ist, dass er ausschließlich an einer Förderschule erfüllt werden müsste. Kooperationsklassen können auch für jene Schüler gebildet werden, die als Gruppe in eine Klasse der allgemeinen Schule zurückgeführt worden sind, bei denen jedoch noch ein individueller Förderbedarf besteht. Dabei können die Schüler auch aus mehreren Schulsprengeln kommen.
Es wird nach dem Lehrplan der Grundschule bzw. nach dem Lehrplan der Hauptschule unterrichtet. Die notwendige Förderung findet für die jeweilige Gruppe an den allgemeinen Schulen statt und wird durch die Mobilen Sonderpädagogischen Dienste unterstützt.
Kooperationsklassen werden von den Staatlichen Schulämtern eingerichtet.
Die Regierung von Unterfranken hat eine Rahmenkonzeption für die Bildung von Kooperationsklassen erstellt.
Rechtsgrundlagen
Die Rechtsgrundlagen für die Kooperationsklassen finden sich in Artikel 30 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes und in einem Schreiben des Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus vom 26.02.2003 Nr. IV.9-5 o 8200 4.482.
Formulare, Merkblätter und weitere Informationen
(öffnet eigenes Browserfenster)
Seitenanfang
Stand
07. November 2011