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Regierung von Unterfranken

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Schulabschluss an Haupt-/ Mittelschulen

Ihre Ansprechstelle


Symbol eines Briefumschlages; hier können Sie eine Email an Ihren Ansprechpartner senden 40.1 Volksschulen - Erziehung, Unterricht, Qualitätssicherung
Tel: 0931/380-1308
Fax: 0931/380-2308
Zimmer 309, Peterplatz 9
97070 Würzburg

Verschiedene Möglichkeiten des Schulabschlusses an der Haupt-/ Mittelschule

Beschreibung


- Erfolgreicher Haupt-/ Mittelschulabschluss,
- Qualifizierender Haupt-/
Mittelschulabschluss,
- Mittlerer Schulabschluss
- Qualifizierter beruflicher
Bildungsabschluss

Voraussetzungen


Nachweis über die Berechtigung zum Vorrücken in eine 9. bzw. 10. Jgst. einer Haupt-/ Mittelschule, Realschule eines Gymnasiums oder einer Wirtschaftsschule

Fristen


Meldung bis zum 1. März des Schuljahres an der Haupt-/ Mittelschule, in deren Sprengel die Schüler ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Später eingehende Anträge können nur in begründeten Fällen berücksichtigt werden.

Erforderliche Unterlagen


Zeugnisse, die die Berechtigung zur Teilnahme an einer Abschlussprüfung dokumentieren

Rechtsgrundlagen


Erfolgreicher Haupt-/ Mittelschulabschluss: § 28 - § 30 Volksschulordnung (VSO);

Besondere Leistungsfeststellung zum Qualifizierenden Haupt-/ Mittellschulabschluss: §§ 31-36 Volksschulordnung (VSO);

Mittlerer Schulabschluss: Art. 25 Bayerisches Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG), §§ 8, 37 - 40 Volksschulordnung (VSO)

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Stand


22. Dezember 2011
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