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40.1 Volksschulen - Erziehung, Unterricht, Qualitätssicherung
Tel:
0931/380-1308
Fax:
0931/380-2308
Zimmer
309,
Peterplatz 9
97070 Würzburg
Verschiedene Möglichkeiten des Schulabschlusses an der Haupt-/ Mittelschule
Beschreibung
- Erfolgreicher Haupt-/ Mittelschulabschluss,
- Qualifizierender Haupt-/
Mittelschulabschluss,
- Mittlerer Schulabschluss
- Qualifizierter beruflicher
Bildungsabschluss
Voraussetzungen
Nachweis über die Berechtigung zum Vorrücken in eine 9. bzw. 10. Jgst. einer Haupt-/ Mittelschule, Realschule eines Gymnasiums oder einer Wirtschaftsschule
Fristen
Meldung bis zum 1. März des Schuljahres an der Haupt-/ Mittelschule, in deren Sprengel die Schüler ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Später eingehende Anträge können nur in begründeten Fällen berücksichtigt werden.
Erforderliche Unterlagen
Zeugnisse, die die Berechtigung zur Teilnahme an einer Abschlussprüfung dokumentieren
Rechtsgrundlagen
Erfolgreicher Haupt-/ Mittelschulabschluss: § 28 - § 30 Volksschulordnung (VSO);
Besondere Leistungsfeststellung zum Qualifizierenden Haupt-/ Mittellschulabschluss: §§ 31-36 Volksschulordnung (VSO);
Mittlerer Schulabschluss: Art. 25 Bayerisches Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG), §§ 8, 37 - 40 Volksschulordnung (VSO)
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Stand
22. Dezember 2011