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40.1 - Voksschulen - Erziehung, Unterricht, Qualitätssicherung
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An bestimmten Hauptschulstandorten gibt es die Möglichkeit zum Besuch von Mittlere-Reife-Klassen, die in der 10. Jahrgangsstufe zum Mittleren Bildungsabschluss führen.
Beschreibung
Für besonders leistungsstarke Schülerinnen und Schüler werden ab der Jahrgangsstufe 7 Mittlere-Reife-Klassen angeboten, in den Jahrgangsstufen 7 und 8 zur Vorbereitung auf Mittlere-Reife-Klassen auch Mittlere-Reife-Kurse. Mittlere-Reife-Klassen der Hauptschule werden vom Staatlichen Schulamt nach Bedarf im Benehmen mit dem Aufwandsträger und dem Elternbeirat eingerichtet. Der Unterricht in den M-Klassen der Jahrgangsstufen 7 -10 wird auf der Grundlage der Stundentafel der Hauptschule durchgeführt, es gilt dabei ein besonderer Lehrplan, der sich an den Anforderungen zum Mittleren Schulabschluss orientiert .
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Aufnahme in eine M-Klasse ist der Notendurchschnitt von 2,33 oder besser im Zwischenzeugnis der 6. Jahrgangsstufe in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann die Lehrerkonferenz auch bei einer Durchschnittsnote von 2,66 (in besonders gelagerten Fällen auch darüber) die Aufnahme zulassen, wenn für den Schüler auf Grund seines gesamten Lern- und Arbeitsverhaltens Aussicht besteht, den Mittleren Schulabschluss zu erwerben. Eine Aufnahmeprüfung findet nicht statt. Das Modell ist offen für Späteinsteiger. Ein Übertritt ist auch in die M 8 und die M 9 möglich. Die Eintrittsvoraussetzungen liegen hier jedoch in Deutsch, Mathematik und Englisch bei einer Durchschnittsnote von 2,0 im Zwischenzeugnis der 7. bzw. 8. Jahrgangsstufe. Ein Übertritt mit schlechterem Notendurchschnitt ist bei vermuteter Eignung ebenfalls mit Lehrerkonferenzbeschluss möglich. In die Jahrgangsstufe 10 werden Schülerinnen und Schüler mit qualifizierendem Hauptschulabschluss aufgenommen, die eine Gesamtbewertung von mindestens 2,3 und eine Durchschnittsnote von mindestens 2,0 aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch erreicht haben, wobei keine Note dieser Fächer schlechter als 3 sein darf, oder die eine Aufnahmeprüfung bestanden haben; wurde der qualifizierende Hauptschulabschluss mit dem Fach Muttersprache erworben, so tritt dieses an die Stelle des Fachs Englisch.
Fristen
Interessierte und geeignete Schüler für die M-Klassen melden sich bis zum 1. März des jeweiligen Schuljahres bei der Schulleitung der zuständigen Hauptschule an.
Rechtsgrundlagen
Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl S. 414, ber. S. 632, BayRS 2230-1-1-UK), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Juli 2008 (GVBl S. 467)
Schulordnung für die Grund- und Hauptschulen (Volksschulen) in Bayern (Volksschulordnung - VSO) vom 11. September 2008
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Stand
08. Dezember 2010