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Erteilung von Fremdsprachenunterricht an der Grundschule

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Symbol eines Briefumschlages; hier können Sie eine Email an Ihren Ansprechpartner senden 40.1 Volksschulen - Erziehung, Unterricht, Qualitätssicherung
Tel: 0931/380-1361
Fax: 0931/380-2361
Zimmer 350, Peterplatz 9
97070 Würzburg

Verpflichtender Fremdsprachenunterricht in der Grundschule, Arbeitsgemeinschaften in Grundschule und Hauptschule

Beschreibung


Lehrkräfte können Englisch, Französisch, Italienisch in der Grundschule als Fremdsprache unterrichten. In der 3. Jahrgangsstufe der Grundschule ist ein zweistündiger Fremdsprachenunterricht (Englisch) verpflichtend vorgeschrieben, ebenso in der 4. Jahrgangsstufe. Die Fremdsprache Englisch wurde sukzessive eingeführt.
Ab dem Schuljahr 2006/07 brachten dementsprechend alle Schülerinnen und Schüler der 5. Jahrgangsstufe Fremdsprachenkenntnisse in Englisch aus der Grundschule mit.
Die bisherige "Erlebnisorientierung" des Fremdsprachenunterrichts wird durch eine "Ergebnisorientierung" ergänzt ("verbindliche Konkretisierung des Lehrplanes").
Ergänzende Arbeitsgemeinschaften in Französisch und Italienisch können im Rahmen des Stundenbudgets weiterhin angeboten werden.

Voraussetzungen


Abgeschlossene Ausbildung in einem Lehramt an Volksschulen oder Lehramt an Grundschulen oder Lehramt an Hauptschulen (nur bei Arbeitsgemeinschaften), je nach Einsatz.
Nachgewiesene Sprachkompetenz und viertägige Fortbildung der unterrichtenden Lehrkräfte in Methodik

Erforderliche Unterlagen


- Nachweis über den erfolgreichen Abschluss des Sprachkompetenztests (SKT) bzw. eine gleichwertige Qualifikation (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen (GER) Niveaustufe C 1)
SKT- Ausschreibung über FIBS

- Teilnahme an Methodikkursen "Englisch in der Grundschule" (verpflichtend 4 Tage; sie werden 4- tägig oder in 2 Blöcken zu je 2 Tagen angeboten, Anmeldung erfolgt über FIBS)

Rechtsgrundlagen


Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus (KMS) vom 27.07.2004 Nr. IV/3-S7402/17-4.31735

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Stand


21. Januar 2011
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