Ihre Ansprechstelle

40.2/Unterricht und Erziehung
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0931/380-1345
Fax:
0931/380-2345
Zimmer
301,
Peterplatz 9
97070 Würzburg
Prüfervergütung für die Abnahme von Prüfungen für andere Bewerber
Beschreibung
Für die Abnahme von Abschlussprüfungen anderer Bewerber, von weiteren schulischen Prüfungen und von Besonderen Leistungsfeststellungen werden den Prüfern Prüfervergütungen gewährt.
Voraussetzungen
Prüfern wird die Prüfervergütung nur dann gewährt, wenn sie für Ihre Prüfertätigkeit keine Anrechnung auf die Unterrichtspflichtzeit erhalten, keine sonstigen Prüfervergütungen gewährt werden und die Prüfer nicht im Schulaufsichtsdienst tätig sind.
Fristen
Der Antrag soll vor Ende des laufenden Schuljahres gestellt werden.
Erforderliche Unterlagen
Für die Antragstellung ist das entsprechende Antragsformblatt zu verwenden (siehe Anlage).
Die Bestätigung des Schulleiters und des zuständigen Schulamts ist notwendig
Rechtsgrundlagen
KWMBl (Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst) I 2002, S. 235
KMBek (Bekanntmachung des Kultusministeriums) vom 26.06.2002 Nr. III.1-5 P 1164/4-1/5802
Formulare, Merkblätter und weitere Informationen
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Stand
12. Dezember 2011