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Regierung von Unterfranken

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Besondere Leistungsfeststellung anderer Bewerber - Prüfervergütung

Ihre Ansprechstelle


Symbol eines Briefumschlages; hier können Sie eine Email an Ihren Ansprechpartner senden 40.2/Unterricht und Erziehung
Tel: 0931/380-1345
Fax: 0931/380-2345
Zimmer 301, Peterplatz 9
97070 Würzburg

Prüfervergütung für die Abnahme von Prüfungen für andere Bewerber

Beschreibung


Für die Abnahme von Abschlussprüfungen anderer Bewerber, von weiteren schulischen Prüfungen und von Besonderen Leistungsfeststellungen werden den Prüfern Prüfervergütungen gewährt.

Voraussetzungen


Prüfern wird die Prüfervergütung nur dann gewährt, wenn sie für Ihre Prüfertätigkeit keine Anrechnung auf die Unterrichtspflichtzeit erhalten, keine sonstigen Prüfervergütungen gewährt werden und die Prüfer nicht im Schulaufsichtsdienst tätig sind.

Fristen


Der Antrag soll vor Ende des laufenden Schuljahres gestellt werden.

Erforderliche Unterlagen


Für die Antragstellung ist das entsprechende Antragsformblatt zu verwenden (siehe Anlage).
Die Bestätigung des Schulleiters und des zuständigen Schulamts ist notwendig

Rechtsgrundlagen


KWMBl (Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst) I 2002, S. 235
KMBek (Bekanntmachung des Kultusministeriums) vom 26.06.2002 Nr. III.1-5 P 1164/4-1/5802

Formulare, Merkblätter und weitere Informationen
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Stand


12. Dezember 2011
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