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Regierung von Unterfranken

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Ganztagsangebote

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Symbol eines Briefumschlages; hier können Sie eine Email an Ihren Ansprechpartner senden 40.1 - Erziehung, Unterricht, Qualitätssicherung
Tel: 0931/380-1355
Fax: 0931/380-2355
Zimmer H 348, Peterplatz 9
97070 Würzburg

Angebote der ganztägigen Betreuung und Förderung an Unterfrankens Volks- und Förderschulen

Beschreibung


Schülerinnen und Schüler mit zusätzlichem Betreuungs- und Förderbedarf können in Bayern zwei Ganztagsangebote nutzen, entweder die Offene oder die Gebundene Ganztagsschule:

Die Offene Ganztagsschule (OGT) ist ein zusätzliches Angebot nach dem regulären Unterricht. Es beinhaltet eine Mittagsverpflegung, eine Hausaufgabenbegleitung und Freizeitaktivitäten im sportlichen, musischen und gestalterischen Bereich.
Der Besuch der Offenen Ganztagsschule findet in klassen- und jahrgangsübergreifenden Gruppen statt.

Bei der Gebundenen Ganztagsschule (GGT) ist der gesamte Pflichtunterricht auf den Vor- und Nachmittag verteilt. Über den ganzen Tag hinweg wechseln Unterrichtsstunden, Übungs- und Studierzeiten, individuelle Förderangebote sowie Freizeitaktivitäten im sportlichen, musischen und gestalterischen Bereich.
Der Besuch der Gebundenen Ganztagsschule findet in der Klassengemeinschaft statt. Im Endausbau gibt es in jeder Jahrgangsstufe eine gebundene Ganztagsklasse.

Voraussetzungen


Einrichtung und Angebot an der Schule

Erforderliche Unterlagen


OGT:
Für das Schuljahr 2011/12:
Antrag des Trägers auf Einrichtung/staatliche Förderung über das staatliche Schulamt bis zum 10. Juni 2011 bei der Bezirksregierung
GGT:
Für das Schuljahr 2011/12 können sich Grund-, Haupt- und Förderschulen für einen Gebundenen Ganztagszug bewerben.
Bewerbungen müssen über das Staatliche Schulamt bei der Bezirksregierung (pädagogisches Konzept der Schule, aktuelle Erklärung des Sachaufwandsträgers, Stellungnahme des Staatlichen Schulamtes) bis zum 14. April 2011 eingehen.

Rechtsgrundlagen


- Förderung der Ganztagsbetreuung für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 10: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus KMS 5. März 2010 (AZ: III.5-5S73691-4.10 659)
- Förderung und Betreuung von Schülern außerhalb der Unterrichtszeit:
Bayerisches Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG) Art. 31, Abs. 2

- Vollzug des Art. 10 FAG; Sonderregelung für die Förderung von Ganztagsangeboten an Schulen: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen vom 27.11.2006, Nr. 62-FV 6700-009-44765/06 e. o.

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Stand


23. September 2011
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