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40.1 - Volksschulen - Erziehung, Unterricht, Qualitätssicherung
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Organisatorische sowie fachlich-inhaltliche (pädagogische, didaktisch-methodische) Fragen zur Haupt-/ Mittelschule
Beschreibung
Die Haupt-/ Mittelschule vermittelt eine grundlegende Allgemeinbildung, bietet Hilfen zur Berufsfindung und schafft Voraussetzungen für eine qualifizierte berufliche Bildung, sie eröffnet in Verbindung mit dem beruflichen Schulwesen Bildungswege, die zu einer abgeschlossenen Berufsausbildung und zu weiteren beruflichen Qualifikationen führen können, sie schafft die schulischen Voraussetzungen für den Übertritt in weitere schulische Bildungsgänge bis zur Hochschulreife. Die Haupt-/ Mittelschule spricht Schüler an, die den Schwerpunkt ihrer Anlagen, Interessen und Leistungen im anschaulich-konkreten Denken und im praktischen Umgang mit den Dingen haben. Das breite Feld von unterschiedlichen Anlagen, Interessen und Neigungen wird durch ein differenziertes Auswahlangebot neben den für alle Schüler verbindlichen Fächern berücksichtigt; hierfür ist die Bildung eigener Klassen und Kurse möglich, wie z. B. Praxisklassen. Für besonders leistungsstarke Schüler werden ab der Jahrgangsstufe 7 Mittlere-Reife-Klassen angeboten, in den Jahrgangsstufen 7 zur Vorbereitung auf Mittlere-Reife-Klassen auch Mittlere-Reife-Kurse.
Voraussetzungen
Die Haupt-/ Mittelschule baut auf der Grundschule auf und umfasst die Jahrgangsstufen 5 bis 9 und, soweit Mittlere-Reife-Klassen in der Jahrgangsstufe 10 angeboten werden, auch die Jahrgangsstufe 10. In der Jahrgangsstufe 9 verleiht sie, wenn die erforderlichen Leistungen erbracht sind, den erfolgreichen Hauptschulabschluss; die Schüler können durch eine besondere Leistungsfeststellung den Qualifizierenden Hauptschulabschluss erwerben. In der Jahrgangsstufe 10 führt die Mittlere-Reife-Klasse zum Mittleren Schulabschluss.
Fristen
An den M-Klassen interessierte und geeignete Schülerinnen und Schüler melden sich bis 1. März des Schuljahres für das kommende Schuljahr bei der Schulleitung an.
Erforderliche Unterlagen
Das Zwischenzeugnis der 6. Jahrgangsstufe der Haupt-/ Mittelschule muss einen Notendurchschnitt von 2,66 oder besser in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch aufweisen. Erziehungsberechtigte können den Zugang auch bei einer Durchschnittsnote von 3,00 (und in besonders gelagerten Fällen auch darüber) beantragen, in diesem Fall ist an der aufnehmenden Schule eine Aufnahmeprüfung abzulegen. Ein Seiteneinstieg ist bei Eignung auch noch nach der 7.,8. und der 9. Jahrgangsstufe möglich.
Rechtsgrundlagen
Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)
Schulordnung für die Volksschulen in Bayern (VSO)
Schreiben des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus (KMS) vom 16. Juli 2010
Formulare, Merkblätter und weitere Informationen
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Stand
13. Oktober 2011