]]>

Regierung von Unterfranken

Großes Bayerisches Staatswappen; hier gelangen Sie zu den Seiten der Bayerischen Staatskanzlei| zum Textbeginn| zur Hauptnavigation|
]]>

Fachliche Fragen der Haupt-/ Mittelschule

Ihre Ansprechstelle


Symbol eines Briefumschlages; hier können Sie eine Email an Ihren Ansprechpartner senden 40.1 - Volksschulen - Erziehung, Unterricht, Qualitätssicherung
Tel: 0931/380-1308
Fax: 0931/380-2308
Zimmer 309, Peterplatz 9
97070 Würzburg

Organisatorische sowie fachlich-inhaltliche (pädagogische, didaktisch-methodische) Fragen zur Haupt-/ Mittelschule

Beschreibung


Die Haupt-/ Mittelschule vermittelt eine grundlegende Allgemeinbildung, bietet Hilfen zur Berufsfindung und schafft Voraussetzungen für eine qualifizierte berufliche Bildung, sie eröffnet in Verbindung mit dem beruflichen Schulwesen Bildungswege, die zu einer abgeschlossenen Berufsausbildung und zu weiteren beruflichen Qualifikationen führen können, sie schafft die schulischen Voraussetzungen für den Übertritt in weitere schulische Bildungsgänge bis zur Hochschulreife. Die Haupt-/ Mittelschule spricht Schüler an, die den Schwerpunkt ihrer Anlagen, Interessen und Leistungen im anschaulich-konkreten Denken und im praktischen Umgang mit den Dingen haben. Das breite Feld von unterschiedlichen Anlagen, Interessen und Neigungen wird durch ein differenziertes Auswahlangebot neben den für alle Schüler verbindlichen Fächern berücksichtigt; hierfür ist die Bildung eigener Klassen und Kurse möglich, wie z. B. Praxisklassen. Für besonders leistungsstarke Schüler werden ab der Jahrgangsstufe 7 Mittlere-Reife-Klassen angeboten, in den Jahrgangsstufen 7 zur Vorbereitung auf Mittlere-Reife-Klassen auch Mittlere-Reife-Kurse.

Voraussetzungen


Die Haupt-/ Mittelschule baut auf der Grundschule auf und umfasst die Jahrgangsstufen 5 bis 9 und, soweit Mittlere-Reife-Klassen in der Jahrgangsstufe 10 angeboten werden, auch die Jahrgangsstufe 10. In der Jahrgangsstufe 9 verleiht sie, wenn die erforderlichen Leistungen erbracht sind, den erfolgreichen Hauptschulabschluss; die Schüler können durch eine besondere Leistungsfeststellung den Qualifizierenden Hauptschulabschluss erwerben. In der Jahrgangsstufe 10 führt die Mittlere-Reife-Klasse zum Mittleren Schulabschluss.

Fristen


An den M-Klassen interessierte und geeignete Schülerinnen und Schüler melden sich bis 1. März des Schuljahres für das kommende Schuljahr bei der Schulleitung an.

Erforderliche Unterlagen


Das Zwischenzeugnis der 6. Jahrgangsstufe der Haupt-/ Mittelschule muss einen Notendurchschnitt von 2,66 oder besser in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch aufweisen. Erziehungsberechtigte können den Zugang auch bei einer Durchschnittsnote von 3,00 (und in besonders gelagerten Fällen auch darüber) beantragen, in diesem Fall ist an der aufnehmenden Schule eine Aufnahmeprüfung abzulegen. Ein Seiteneinstieg ist bei Eignung auch noch nach der 7.,8. und der 9. Jahrgangsstufe möglich.

Rechtsgrundlagen


Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)
Schulordnung für die Volksschulen in Bayern (VSO)
Schreiben des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus (KMS) vom 16. Juli 2010

Formulare, Merkblätter und weitere Informationen
(öffnet eigenes Browserfenster)


Links zu weiteren Informationen (öffnet neues Browserfenster)


Seitenanfang

Stand


13. Oktober 2011
zur Hauptnavigation