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Regierung von Unterfranken

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Schullandheimaufenthalte und Fahrten

Ihre Ansprechstelle


Symbol eines Briefumschlages; hier können Sie eine Email an Ihren Ansprechpartner senden 42.1 - Berufliches Schulwesen
Tel: 0931/380-1304
Fax: 0931/380-2304
Zimmer 305, Peterplatz 9
97070 Würzburg

Genehmigung von Schullandheimaufenthalten und Fahrten

Beschreibung


Lehrkräfte, die einen Schullandheimaufenthalt oder eine Fahrt durchführen, erhalten nach Abrechnung Reisekosten nach dem Bayer. Reisekostengesetz.

Voraussetzungen


Durchführung einer Schulfahrt gemäß der gesetzlichen Bestimmungen. Auslandsreisen und mehrtägige Dienstreisen sind von der Regierung von Unterfranken zu genehmigen.

Erforderliche Unterlagen


Reisekostenerstattungsanträge sind stets mit der Dienstreisegenehmigung an das LfF zu richten.

Rechtsgrundlagen


Schullandheimaufenthalte: KMBek vom 05.04.04 Az.: II.7-5K 6800-3/2785
Schülerwanderungen und Studienfahrten: KMBek vom 17.03.1993 (KWMBl. I S. 187)
KMS vom 06.12.2007: Reisekostenvergütung für Lehrkräfte und Förderlehrer an staatlichen Schulen

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Stand


22. November 2011
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