Ihre Ansprechstelle

42.1 - Berufliches Schulwesen
Tel:
0931/380-1304
Fax:
0931/380-2304
Zimmer
305,
Peterplatz 9
97070 Würzburg
Genehmigung von Schullandheimaufenthalten und Fahrten
Beschreibung
Lehrkräfte, die einen Schullandheimaufenthalt oder eine Fahrt durchführen, erhalten nach Abrechnung Reisekosten nach dem Bayer. Reisekostengesetz.
Voraussetzungen
Durchführung einer Schulfahrt gemäß der gesetzlichen Bestimmungen. Auslandsreisen und mehrtägige Dienstreisen sind von der Regierung von Unterfranken zu genehmigen.
Erforderliche Unterlagen
Reisekostenerstattungsanträge sind stets mit der Dienstreisegenehmigung an das LfF zu richten.
Rechtsgrundlagen
Schullandheimaufenthalte: KMBek vom 05.04.04 Az.: II.7-5K 6800-3/2785
Schülerwanderungen und Studienfahrten: KMBek vom 17.03.1993 (KWMBl. I S. 187)
KMS vom 06.12.2007: Reisekostenvergütung für Lehrkräfte und Förderlehrer an staatlichen Schulen
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Stand
22. November 2011