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Technischer Umweltschutz
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Ziel des Bodenschutzes ist insbesondere die Erhaltung der natürlichen Boden Funktionen durch Schutz vor Schadstoffeintrag, Erosion und Flächenversiegelung
Beschreibung
Neben den Elementen Luft und Wasser ist der Boden ein elementares Schutzgut. Er ist Lebens- und Nahrungsgrundlage für Menschen, Tiere und Pflanzen, prägendes Element für Natur und Landschaft, Wirtschaftsfläche für Land- und Forstwirtschaft, Wasserfilter und Wasserspeicher sowie Lagerstätte für Rohstoffe. Ziel des Bodenschutzes ist insbesondere der Erhalt der natürlichen Bodenfunktionen, vor allem durch den Schutz vor Schadstoffeinträgen (z.B. Schwermetalle), vor Erosion und vor Flächenverbrauch (Flächenversiegelung). Das Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (Bundes-Bodenschutzgesetz) führt den vorbeugenden Bodenschutz und die Altlastensanierung in einem Gesetz zum Schutz des Mediums Boden zusammen.
Rechtsgrundlagen
- Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG)
- Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)
- Bayerische Bodenschutzgesetz (BayBodSchG)
- Verordnung über Sachverständige und Untersuchungsstellen
- Vollzug des Bodenschutz- und Altlastenrechts in Bayern
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Stand
29. August 2011