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Ziel der Abfallwirtschaft ist in erster Linie die Vermeidung, in zweiter Linie die stoffliche oder energetische Verwertung von Abfällen.
Beschreibung
Eine geordnete und verantwortungsbewusste Abfallwirtschaft ist nicht nur für den Schutz der Gesundheit und der Umwelt, sondern auch für einen schonenden Umgang mit den natürlichen Ressourcen von großer Bedeutung. Dies gilt ganz besonders für das dicht besiedelte und hochindustrialisierte Deutschland.
Mit dem Konzept der Integrierten Entsorgung hat Bayern bereits in den 80er Jahren im Sinn der Agenda 21 die Weichen für eine Neuorientierung der Abfallwirtschaft gestellt: Weg von der reinen Abfallbeseitigung und hin zu einer ganzheitlichen Abfallwirtschaft, in der Abfallvermeidung und Abfallverwertung Vorrang haben. Die Ziele des vierstufigen Konzeptes sind:
1. Abfallvermeidung - Abfälle vermeiden - so weit wie möglich
2. Abfallverwertung - Abfälle verwerten - so viel wie möglich
3. Abfallbehandlung - Abfälle behandeln - so viel wie nötig
4. Abfallablagerung - Abfälle ablagern - so wenig und so sicher wie möglich
Im Zusammenhang hiermit fallen u.a. folgende Aufgaben an:
- Fachaufgaben in abfallrechtlichen Verfahren für Neubau und Rekultivierung von Deponien
- Sanierung von Altablagerungen
- Fachaufgaben in immissionsschutzrechtlichen Verfahren für Müllverbrennungsanlagen und sonstigen Entsorgungsanlagen sowie bei der Umweltverträglichkeitsprüfung
- Fachaufgaben in immissionsschutzrechtlichen Verfahren für Tierkörpersammelstellen sowie bei sonstigen beseitigungsbezogenen Anlagen wie z.B. Sondermüllsammelstellen
Rechtsgrundlagen
- Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG)
- Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz (BayAbfG)
- Verordnung über den Abfallwirtschaftsplan
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Stand
09. September 2011