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50 Technischer Umweltschutz
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Betriebsbereiche im Sinne der Störfallverordnung. Ein Betriebsbereich ist der durch das Vorhandensein von bestimmten Störfallstoffen in Anlagen (einschließlich gemeinsamer oder verbundener Infrastrukturen, Tätigkeiten und Lagerung) gekennzeichnete Bereich, der einem Betreiber zugeordnet werden kann.
Beschreibung
- Erstellen und Koordinieren des Überwachungssystems und der -programme nach § 16 der Störfallverordnung für Betriebsbereiche in Unterfranken,
- Durchführung von Vor-Ort-Inspektionen,
- Klären von Zweifelsfragen bei der Zusammenarbeit der beteiligten Behörden,
- Beratung der Kreisverwaltungsbehörden in Fragen der Störfallvorsorge.
Rechtsgrundlagen
- Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
- Störfallverordnung (12. BImSchV)
- Bayerisches Katastrophenschutzgesetz (BayKSG)
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Stand
26. August 2011