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Immissionsschutz

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Tel: 0931/380-1277
Fax: 0931/380-2277
Zimmer H 282, Peterplatz 9
97070 Würzburg

Immissionen sind auf Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter einwirkende Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen. Als Emissionen bezeichnet man die von einer Anlage ausgehenden Umwelteinwirkungen.

Immissionsschutz

Beschreibung


Der rechtliche Rahmen für den Immissionsschutz ist im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) festgelegt. Nähere Bestimmungen zum Schutz und zur Vorsorge vor schädlichen Umwelteinwirkungen enthalten Verwaltungsvorschriften (TA Luft, TA Lärm) und Verordnungen zum BImSchG. Wesentliches Kriterium im BImSchG ist der Begriff der "schädlichen Umwelteinwirkung". Schädliche Umwelteinwirkungen sind Immissionen, die Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeiführen können.

TA Luft
Technische Anleitung zu Reinhaltung der Luft (Erste allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz BImSchG).

TA Lärm
Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (Sechste allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immssionsschutzgesetz BImSchG).

Zu den in diesem Zusammenhang wahrzunehmenden Aufgaben gehören u.a.:

Rechtsgrundlagen


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Stand


29. August 2011
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