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50 Technischer Umweltschutz
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Zimmer
H 296,
Peterplatz 9
97070 Würzburg
Genehmigungsbedürftige und nicht genehmigungsbedürftige Feuerungsanlagen
Beschreibung
- große Verbrennungseinrichtungen (z.B. Heizkraftwerke) gemäß der Verordnung über Großfeuerungs- und Gasturbinenanlagen (13.BImSchV)
- kleine und mittlere Verbrennungseinrichtungen (z.B. häusliche und gewerbliche Feuerungen) gemäß der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1.BImSchV) bzw. der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft)
In diesen Vorschriften werden für Feuerungsanlagen geltende Emissionsbegrenzungen vorgegeben und Überwachungsmaßnahmen festgelegt.
In diesem Zusammenhang werden u.a. folgende Aspekte berücksichtigt:
- Immissionsschutz
- Abwärmenutzung
- Reststoffvermeidung
- Störfallvorsorge
Zu den Aufgaben zählt ferner:
- Beratung der Betreiber
- Abstimmung von Gutachten und Stellungnahmen
- Gesamtbeurteilung mit abschließendem Auflagenvorschlag
- Anlagenabnahme und damit verbundene Koordinierungsaufgaben
- Überwachung von Anlagen der öffentlichen Versorgung
- Beratung der Kreisverwaltungsbehörden
- Stellungnahmen zu Eingaben und Beschwerden
- Fachfragen des Einsatzes regenerativer Energiequellen
- Fachfragen des sparsamen Energieeinsatzes
- Koordinierung von Überwachungssystem und -programmen (nach der Störfall-Verordnung)
- Inspektionen (nach der Störfallverordnung)
Rechtsgrundlagen
- Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
- Verordnungen zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (z.B. 1., 4., 13. BImSchV)
- TA Luft
- TA Lärm
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Stand
26. August 2011