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Die Regierung von Unterfranken hat im Jahr 2004 im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit (StMUG) zusammen mit dem Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) und der Stadt Würzburg einen Luftreinhalteplan (LRP) für das Stadtgebiet Würzburg erstellt. Ziel ist die Verbesserung der Luftqualität. Der Plan soll als verwaltungsinternes Handlungskonzept die Verwaltung und die betroffenen Behörden darin unterstützen, möglichst wirksame Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität in Würzburg zu ergreifen.
Beschreibung
Eine neue EG-Luftqualitätsrichtlinie über Grenzwerte für verschiedene Luftschadstoffe wurde 2010 u.a. durch die neue 39. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen), die die bisherige Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft (22. BImSchV) ablöst, in deutsches Recht umgesetzt. Durch die Richtlinie werden die Mitgliedsstaaten verpflichtet, für die erfassten Luftschadstoffe die Einhaltung bestimmter Immissionsgrenzwerte sicherzustellen. Bei Überschreiten der Immissionsgrenzwerte ist ein LRP zu erstellen, der alle erforderlichen Maßnahmen beinhaltet, um eine Einhaltung der Grenzwerte ab dem jeweiligen Stichtag auf Dauer sicherzustellen. Ein LRP hat die Aufgabe, die Anstrengungen der öffentlichen Verwaltung zur Sanierung einer lufthygienisch nicht den Zielvorgaben entsprechenden Situation in einem bestimmten Gebiet zu organisieren.
Im Jahr 2003 wurde der Grenzwert für Feinstaub (PM10) in Würzburg an der Messstation Kardinal-Faulhaber-Platz überschritten. Daher hat das StMUG als zuständige Behörde die Regierung von Unterfranken beauftragt, den Entwurf eines LRP in Zusammenarbeit mit dem LfU und der Stadt Würzburg zu erstellen.
Auf der Grundlage dieses Entwurfs hat das Ministerium den LRP im Dezember 2004 für die Stadt Würzburg beschlossen. Der LRP wurde in gedruckter und gespeicherter Form über das Umweltbundesamt (UBA) an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) zur Weiterleitung an die Europäische Kommission übermittelt.
Aufgrund der in 2008 mit 45 µg/m³ erstmals aufgetretenen Überschreitung des Stickstoffdioxid (NO2)-Jahresgrenzwertes inkl. Toleranzmarge von 44 µg/m³ an der Messstation Stadtring Süd wurde die Regierung von Unterfranken vom StMUG beauftragt , zusammen mit dem LfU und der Stadt Würzburg gem. § 47 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) den Entwurf einer ersten Fortschreibung des LRP für die Stadt Würzburg mit dem Ziel einer weiteren Verbesserung der Luftqualität zu erstellen. Ein Planentwurf wurde über Auslegung in Papierform und Einstellen ins Internet in der Zeit vom 07.05.2010 bis 14.06.2010 der Öffentlichkeit gem. § 47 Abs. 5a BImSchG zugänglich gemacht, so dass Anregungen und Stellungnahmen zu den konkret vorgesehenen Maßnahmen möglich waren. Nach einer redaktionellen Überarbeitung des Entwurfs, einer abschließenden Abstimmung im Stadtrat von Würzburg und mit weiteren fachlich betroffenen Ministerien [Bayerisches Staatsministerium des Innern (StMI), Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie (StMWIVT)] wird die Fortschreibung vom StMUG nun in Kraft gesetzt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Rechtsgrundlagen
- Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV)
- §47 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG)
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Stand
15. September 2011