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Naturschutz
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Die Landschaftspflege, vor allem die Erhaltung des Erlebnis- und Erholungswertes der Landschaft und die Bewahrung ihrer charakteristischen Strukturen, hat in Unterfranken einen hohen Stellenwert.
Beschreibung
Landschaftspflegerische Maßnahmen dienen dazu,
- Natur und Landschaft als Lebensgrundlage, Umwelt und Erholungsbereich des Menschen zu erhalten und zu entwickeln,
- Lebensräume gefährdeter oder vom Aussterben bedrohter Tier- und Pflanzenarten zu sichern oder wieder zu schaffen,
- den mit der Inschutznahme von Flächen und Einzelbestandteilen der Natur verfolgten Zweck zu optimieren,
- Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege, die in Plänen nach Art. 3 Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG) enthalten sind, zu verwirklichen.
Gefördert werden Maßnahmen in
- Gebieten des Europäischen ökologischen Netzes Natura 2000
- Naturschutzgebieten (§ 23 BNatSchG),
- Naturdenkmälern (§ 28 BNatSchG),
- Landschaftsschutzgebieten (§ 26 BNatSchG),
- Landschaftsbestandteilen (§ 29 BNatSchG),
- Flächen und Einzelbestandteilen der Natur, für die ein Verfahren gemäß Art. 52 BayNatSchG zur Unterschutzstellung nach §§ 23, 26, 28 oder 29 BNatSchG bereits eingeleitet worden ist und deren Inschutznahme unmittelbar bevorsteht,
- Flächen und Einzelbestandteilen der Natur, die gemäß § 22 Abs. 3 BNatSchG einstweilig sichergestellt sind,
- Flächen und Einzelbestandteilen der Natur, zu deren Pflege, Erhaltung und Entwicklung aufgrund von Plänen nach § 11 BNatSchG Maßnahmen erforderlich sind,
- Flächen und Einzelbestandteilen der Natur, die in der Kartierung schutzwürdiger Biotope erfasst oder die Lebensräume von Pflanzen- und Tierarten der "Roten Listen" sind.
Instrumente der Landschaftspflege:
- Das Landschaftsentwicklungskonzept Main-Rhön (LEK-3) stellt als eigenständiges Fachkonzept des Naturschutzes und der Landschaftspflege ein neues Instrumentarium zur Regionalplanung dar und führt die überörtlichen Ziele zu den Bereichen des Naturhaushaltes, zum Landschaftsbild und zur naturgebundenen Erholung zusammen.
- Das Ökoflächenkataster (ÖFK) ist ein Verzeichnis ökologisch bedeutsamer Flächen, wie z. B. Ausgleichs- und Ersatzflächen oder für Naturschutzzwecke mit öffentlicher Förderung angekaufte oder dinglich gesicherte Grundstücke.
Rechtsgrundlagen
- Bundesnaturschutzgesetz
- Bayerisches Naturschutzgesetz
- FFH-Richtlinie (92/43/EWG)
- Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG)
- Rechtsgrundlagen Umsetzung der FFH- und der Vogelschutz-Richtlinie
- Förderrichtlinien im Naturschutz
- Naturparkförderung
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Stand
25. August 2011