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Schutz, Pflege und Förderung der wildlebenden Tier- und Pflanzenwelt in ihrer natürlichen und historisch gewachsenen Vielfalt und alle Maßnahmen zum Schutz und zur Pflege ihrer Lebensräume.
Beschreibung
Artenschutz
Schutz und Pflege der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten in ihrer natürlichen und historisch gewachsenen Vielfalt. Dazu gehört: Schutz der Tiere und Pflanzen selbst (insbesondere vor dem Zugriff des Menschen) Schutz der Lebensräume wildlebender Tier- und Pflanzenarten Ansiedlung von Tieren und Pflanzen in geeigneten Lebensräumen.
ABSP
Arten- und Biotopschutz-Programm. Das Bayerische Arten- und Biotopschutzprogramm ist ein Fachprogramm des Naturschutzes ohne rechtsverbindliche Wirksamkeit gegenüber Dritten. Es hat die Aufgabe, das naturschutzrelevante Wissen flächenbezogen zu sammeln und zu dokumentieren und daraus ein umfassendes Zielkonzept zu erstellen. Es dient als Handlungsgrundlage für die Naturschutzbehörden, außerdem als Nachschlagwerk und fachliche Richtlinie für Einzelfallentscheidungen.(vergl. Art. 19 Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG)
Rechtsgrundlagen
- Bundesnaturschutzgesetz
- Bayerisches Naturschutzgesetz
- Artenschutzrechtliche Ausnahmeverordnung (AAV)
- Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV)
- Naturschutz-Ergänzungsgesetz (NatEG)
- Verordnung (EG) des Rates über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels
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Stand
25. August 2011