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Regierung von Unterfranken

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Arten- und Biotopschutz

Ihre Ansprechstelle


Symbol eines Briefumschlages; hier können Sie eine Email an Ihren Ansprechpartner senden 51 Naturschutz (fachlich), 55.1 Rechtsfragen Umwelt (rechtlich)
Tel: fachlich: 0931/380-1163, -1164, -1168, -1169; rechtlich: 0931/380-1262
Fax: 0931/380-2163, -2164, -2168, -2169; rechtlich: 0931/380-2262
Zimmer fachlich: H 163, H 164, H 168, H 169; rechtlich: H 269, Peterplatz 9
97070 Würzburg

Schutz, Pflege und Förderung der wildlebenden Tier- und Pflanzenwelt in ihrer natürlichen und historisch gewachsenen Vielfalt und alle Maßnahmen zum Schutz und zur Pflege ihrer Lebensräume.








Sulzheimer Gipshügel Unkenbach

Beschreibung


Artenschutz

Schutz und Pflege der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten in ihrer natürlichen und historisch gewachsenen Vielfalt. Dazu gehört: Schutz der Tiere und Pflanzen selbst (insbesondere vor dem Zugriff des Menschen) Schutz der Lebensräume wildlebender Tier- und Pflanzenarten Ansiedlung von Tieren und Pflanzen in geeigneten Lebensräumen.

ABSP

Arten- und Biotopschutz-Programm. Das Bayerische Arten- und Biotopschutzprogramm ist ein Fachprogramm des Naturschutzes ohne rechtsverbindliche Wirksamkeit gegenüber Dritten. Es hat die Aufgabe, das naturschutzrelevante Wissen flächenbezogen zu sammeln und zu dokumentieren und daraus ein umfassendes Zielkonzept zu erstellen. Es dient als Handlungsgrundlage für die Naturschutzbehörden, außerdem als Nachschlagwerk und fachliche Richtlinie für Einzelfallentscheidungen.(vergl. Art. 19 Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG)

Rechtsgrundlagen


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Stand


25. August 2011
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