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51 Naturschutz
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Das Landschaftsentwicklungskonzept stellt als eigenständiges Fachkonzept des Naturschutzes und der Landschaftspflege ein neues Instrumentarium zur Regionalplanung dar und führt die überörtlichen Ziele zu den Bereichen des Naturhaushaltes, zum Landschaftsbild und zur naturgebundenen Erholung zusammen.
Beschreibung
In erster Linie dient es dem Regionalen Planungsverband als Grundlage für die Fortschreibung des Regionalplanes und als Beurteilungsgrundlage für Planungsvorhaben.
Weiterhin soll es auf regionaler Ebene einen Handlungs-, Bewertungs- und Orientierungsrahmen bei allen überörtlichen ökologisch-gestalterischen Fragestellungen aufzeigen. Es ist somit Arbeitsgrundlage für Privatpersonen sowie Behörden gleichermaßen.
So kann das Landschaftsentwicklungskonzept beispielsweise den Naturschutzbehörden bei ihren Schutzgebietsplanungen oder Eingriffsbeurteilungen gleichermaßen als Entscheidungsgrundlage dienen. Auch die Wasserwirtschafts-, Landwirtschafts- oder Straßenbauämter können sich bei der Beurteilung der Umweltverträglichkeit eigener Vorhaben genauso auf dieses Konzept stützen wie die Gemeinden im Rahmen ihrer Bauleitplanung oder etwa private Vorhabensträger bei der Beurteilung eingriffsbedeutsamer Projekte (Golfplätze, Kiesgruben).
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Stand
26. Oktober 2006