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Naturschutz
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Ziel des Programms ist es, die Vielfalt an Arten und Lebensräumen durch naturschutzspezifische Bewirtschaftungsweisen zu erhalten und zu entwickeln. Weiterhin gilt es, den Biotopverbund BayernNetzNatur zu unterstützen und Lebensräume, Tier- und Pflanzenarten der FFH- und Vogelschutzrichtlinie sowie der Roten Liste Kategorie 1 und 2 zu erhalten, zu entwickeln und damit zum Aufbau des Europäischen Netzes Natura 2000 beizutragen.
Beschreibung
Das VNPWald honoriert durch Zuwendungen freiwillige Leistungen, die Eigentümer oder Nutzungsberechtigte für den Natur- und Artenschutz in Wäldern erbringen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zuwendungen. Die Entscheidung über eine Förderung richtet sich nach naturschutzfachlichen Prioritäten und der Verfügbarkeit ausreichender Haushaltsmittel.
Voraussetzungen
Antragsteller können natürliche und juristische Personen des Privatrechts sowie kommunale Körperschaften sein, die Eigentümer oder Bewirtschafter forstwirtschaftlicher Flächen sind.
Die Maßnahmen können nur gefördert werden, soweit sich die Waldgrundstücke in folgenden Gebieten befinden:
- Naturschutzrechtlich festgelegte Schutzgebiete (z.B. Naturschutz-, Landschaftsschutzgebiete)
- Gesetzlich geschützte Biotope nach Art. 13d des Bayerischen Naturschutzgesetzes
- Gebiete des Europäischen Netzes Natura 2000
- Flächen des bayerischen Biotopverbundes BayernNetzNatur
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Stand
26. November 2009