Ihre Ansprechstelle

52 Wasserwirtschaft
Tel:
0931/380-1365
Fax:
0931380-2365
Zimmer
H 361,
Peterplatz 9
97070 Würzburg
Abwasserentsorgung und -behandlung zum Schutz des Grundwassers.
Beschreibung
Um in den Gewässern ein hohes Güteniveau zu erhalten und der Bevölkerung Bayerns eine stabile Lebensgrundlage zu schaffen, ist eine flächendeckende und leistungsfähige Abwasserentsorgung erforderlich. Sie ist Voraussetzung für eine gesunde Infrastruktur und Landesentwicklung und umfaßt
- die Schmutz- und Regenwasserbeseitigung von Einzelanwesen bis zu Stadtgebieten,
- die Abwasserreinigung von der Berghütte bis zur Millionenstadt.
Nach den gesetzlichen Vorgaben sind die Kommunen zur Beseitigung ihres Abwassers verpflichtet. Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben wird sie von der Bayerischen Wasserwirtschaft unterstützt. Die Wasserwirtschaftsverwaltung
- sorgt als amtlicher Sachverständiger in wasserrechtlichen Verfahren für den Schutz der Gewässer
- berät die Kommunen bei Planung, Betrieb und Eigenüberwachung ihrer Abwasseranlagen,
bei der staatlichen Förderung sowie bei technischen Fragen beim Vollzug des Satzungsrechts.
- wickelt die staatliche Förderung ab
- unterstützt die Entwicklung leistungsfähiger Verfahren,
- überwacht im Rahmen der technischen Gewässeraufsicht die Abwassereinleitungen.
- nimmt die Berichtspflichten an die Kommission der EU wahr.
Ziele der Abwasserentsorgung
Die übergeordneten Ziele zum Schutz der Gewässer werden konkretisiert durch die Verbesserung der Abwasserentsorgung insbesondere in
- empfindlichen Gebieten (EG-Richtlinie kommunales Abwasser),
- Gebieten mit unzureichender Gewässergüte (Landesplanung),
- ländlichen Räumen (Verringern diffuser Abwassereinträge).
Einzelziele sind vor allem
- den Abwasseranfall zu senken,
- die Abwasserbehandlung und Wirtschaftlichkeit zu verbessern,
- die Organisation bei der Abwasserentsorgung zu optimieren.
Mit staatlichen Fördermittel hohes Niveau erreichen
Zu zuwendungsfähigen Gesamtinvestitionen von ca. 16,5 Mrd. DM seit 1946 erhielten die Kommunen rd. 7 Mrd. DM staatliche Unterstützung. Rd. 93 % der Bevölkerung Bayerns ist an rund 3.000 kommunale Kläranlagen angeschlossen. Zur Regenwasserbehandlung sind bereits 2,72 Mio m3 Beckenvolumen errichtet (77 % des Endausbaus).
Die Kläranlagen erfüllen - bezogen auf ihre Ausbaugröße - die Anforderungen bei
- den sauerstoffzehrenden Stoffen zu 97 %,
- der Phosphorelimination zu 95 %,
- der Stickstoffelimination zu 67 %,
Nach abwassertechnischer Sanierung des Umlandes wurden die Seen uneingeschränkt als Badegewässer nutzbar.
Herausforderungen für die Zukunft
- Weiterer Ausbau der kommunalen Abwasserentsorgung,
- Aus- bzw. Nachrüstung von auf Dauer betriebenen Kleinkläranlagen mit Stufen zur biologischen Abwasserbehandlung,
- Stärkung und Unterstützung der Kommunen bei der Erfüllung der Pflichtaufgaben aus überörtlicher, unabhängiger fachlicher Sicht (Leistungsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit),
- Schaffung der Grundlagen zur nachhaltigen Sicherung der Abwasserentsorgung auf hohem Niveau (Anlagenoptimierung, Sanierung der Kanalisationen, Entwicklung neuer Technologien),
- Förderung des Umweltbewußtseins über Aufgaben und Ziele der Abwasserentsorgung.
- Initiieren von Maßnahmen zum Anwendungsverbot von prioritär gefährlichen Stoffen.
Im Hinblick auf die vorgenannten Punkte sind u.a. folgende Aufgaben wahrzunehmen:
- Mitwirkung bei der Fachplanung für die Abwasserentsorgung
- Mitwirkung bei der Förderung von Abwasseranlagen
Rechtsgrundlagen
- Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- Abwasserabgabengesetz (AbwAG)
- Abwasserverordnung (AbwV)
- Grundwasserverordnung (GrwV)
- Bayerisches Wassergesetz (BayWG)
- Bayerisches Gesetz zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes (BayAbwAG)
- Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (Anlagenverordnung - VAwS)
- Verordnung über private Sachverständige in der Wasserwirtschaft (VPSW)
- Verordnung über Pläne und Beilagen in wasserrechtlichen Verfahren (WPBV)
- Entwurf zur Änderung des Bayer. Wasser- und Abwasserabgabengesetzes
- Verwaltungsvorschriften zum Vollzug des Wasserrechts
- Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben
Links zu weiteren Informationen (öffnet neues Browserfenster)
Seitenanfang
Stand
25. August 2011