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Wasserwirtschaft
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Die Regierung von Unterfranken ist Aufsichtsbehörde über die unterfränkischen Wasserwirtschaftsämter. Die Wasserwirtschaftsämter sind die örtlich zuständigen wasserwirtschaftlichen Fachbehörden. Sie erfüllen folgende Aufgaben:
Sachverständigentätigkeit

Die Wasserwirtschaftsämter sind amtliche Sachverständige in den wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren. In anderen Verfahren, wie zum Beispiel zur Planfeststellung oder Raumordnung, vertreten sie als Träger öffentlicher Belange die Interessen des Wassers - und damit auch das Gemeinwohl. In einfacheren Fällen ist die fachkundige Stelle im örtlichen Landratsamt zuständig. Ein Teil dieser Aufgaben wird seit 1994 auch von staatlich anerkannten privaten Sachverständigen wahrgenommen.
Technische Gewässeraufsicht
Die Gewässer- und Anlagenüberwachung kontrolliert stichprobenhaft zB.
- die Wasserfassungen der öffentlichen Wasserversorgung,
- die amtlich festgesetzten Trinkwasserschutzgebiete,
- die Einleitungen aus kommunalen Abwasseranlagen,
- die Industrie- und Gewerbebetriebe, die Abwasser in die Kanalisation einleiten (Indirekteinleiter),
- Betriebe, die gereinigtes Abwasser direkt in Gewässer einleiten (Direkteinleiter),
- Wasserkraftanlagen,
- Gewässer I. Ordnung (große, überregional bedeutende Flüsse),
- Gewässer II. Ordnung (regional bedeutende Bäche),
- Gewässer III. Ordnung (alle übrigen Gewässer),
- Überschwemmungsgebiete und Hochwasser-Rückhaltebecken
Gewässerkundlicher Dienst
Der gewässerkundliche Dienst in den Wasserwirtschaftsämtern untersucht regelmäßig die Situation der oberirdischen Gewässer und des Grundwassers hinsichtlich Wasserqualität und -menge. Nur mit den so gewonnenen Informationen kann überhaupt staatliche Daseinsvorsorge und eine nachhaltige Entwicklung der Gewässer gewährleistet werden.
Staatlicher Wasserbau
Die staatliche Wasserwirtschaftsverwaltung ist für den Ausbau und die Unterhaltung der Gewässer I. Ordnung zuständig. Dabei handelt es sich um die großen und bedeutenden Flüsse soweit es keine Bundeswasserstraßen sind. Die Ziele sind dabei:
- natürliche oder möglichst naturnahe Fluss- und Auenlandschaften zu erhalten oder zu entwickeln,
- die Vitalität der Gewässerökosysteme durch Renaturierungs- und Unterhaltungsmaßnahmen zu verbessern,
- Vor den Gefahren des Wassers schützen
- sowie technischen Hochwasserschutz für Siedlungsflächen, wo nötig, zu errichten.
Wasserversorgung, Grundwasserschutz und Abwasserentsorgung
Die Wasserwirtschaftsämter beraten Gemeinden und Zweckverbände in wasserwirtschaftlichen und technischen Fragen. Sie vergeben Zuwendungen nach den Zuwendungsrichtlinien des Freistaates Bayern.
Wenn Anlagen zur Wasserversorgung bzw. Abwasserentsorgung gefördert werden sollen, überprüfen die Fachleute des Wasserwirtschaftsamtes die Planungen der Gemeinde auf Wirtschaftlichkeit.
In den rechtlichen Verfahren für die
- Entnahme von Trinkwasser aus dem Grundwasser
- Festsetzung von Trinkwasserschutzgebieten
- Einleitung von gereinigtem Wasser
wirkt das Amt als Gutachter mit. Im Vorfeld dieser rechtlichen Verfahren liegt der Aufgabenschwerpunkt in der Beratung.
Die Wasserwirtschaftsämter betreuen darüber hinaus Gemeinden, Industrie- und Gewerbebetriebe sowie Privatleute bei der Erkundung und Abgrenzung von Altlasten. Sie beraten dabei auch die Kreisverwaltungsbehörden bei den Sanierungen von Grundwasser und Boden.
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Stand
26. August 2011