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Regierung von Unterfranken

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Wasserwirtschaftsämter

Ihre Ansprechstelle


Symbol eines Briefumschlages; hier können Sie eine Email an Ihren Ansprechpartner senden Wasserwirtschaft
Tel: 0931/380-1365
Fax: 0931/380-2365
Zimmer H 361, Peterplatz 9
97070 Würzburg

Die Regierung von Unterfranken ist Aufsichtsbehörde über die unterfränkischen Wasserwirtschaftsämter. Die Wasserwirtschaftsämter sind die örtlich zuständigen wasserwirtschaftlichen Fachbehörden. Sie erfüllen folgende Aufgaben:



Sachverständigentätigkeit



Logo WasserwirtschaftDie Wasserwirtschaftsämter sind amtliche Sachverständige in den wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren. In anderen Verfahren, wie zum Beispiel zur Planfeststellung oder Raumordnung, vertreten sie als Träger öffentlicher Belange die Interessen des Wassers - und damit auch das Gemeinwohl. In einfacheren Fällen ist die fachkundige Stelle im örtlichen Landratsamt zuständig. Ein Teil dieser Aufgaben wird seit 1994 auch von staatlich anerkannten privaten Sachverständigen wahrgenommen.

Technische Gewässeraufsicht



Die Gewässer- und Anlagenüberwachung kontrolliert stichprobenhaft zB.

Gewässerkundlicher Dienst



Der gewässerkundliche Dienst in den Wasserwirtschaftsämtern untersucht regelmäßig die Situation der oberirdischen Gewässer und des Grundwassers hinsichtlich Wasserqualität und -menge. Nur mit den so gewonnenen Informationen kann überhaupt staatliche Daseinsvorsorge und eine nachhaltige Entwicklung der Gewässer gewährleistet werden.

Staatlicher Wasserbau



Die staatliche Wasserwirtschaftsverwaltung ist für den Ausbau und die Unterhaltung der Gewässer I. Ordnung zuständig. Dabei handelt es sich um die großen und bedeutenden Flüsse soweit es keine Bundeswasserstraßen sind. Die Ziele sind dabei:


Wasserversorgung, Grundwasserschutz und Abwasserentsorgung



Die Wasserwirtschaftsämter beraten Gemeinden und Zweckverbände in wasserwirtschaftlichen und technischen Fragen. Sie vergeben Zuwendungen nach den Zuwendungsrichtlinien des Freistaates Bayern.

Wenn Anlagen zur Wasserversorgung bzw. Abwasserentsorgung gefördert werden sollen, überprüfen die Fachleute des Wasserwirtschaftsamtes die Planungen der Gemeinde auf Wirtschaftlichkeit.

In den rechtlichen Verfahren für die

wirkt das Amt als Gutachter mit. Im Vorfeld dieser rechtlichen Verfahren liegt der Aufgabenschwerpunkt in der Beratung.

Die Wasserwirtschaftsämter betreuen darüber hinaus Gemeinden, Industrie- und Gewerbebetriebe sowie Privatleute bei der Erkundung und Abgrenzung von Altlasten. Sie beraten dabei auch die Kreisverwaltungsbehörden bei den Sanierungen von Grundwasser und Boden.

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Stand


26. August 2011
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