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Regierung von Unterfranken

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EU-Wasserrahmenrichtlinie

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Umsetzung der EU–Wasserrahmenrichtlinie in Unterfranken. Die Regierung von Unterfranken hat für den Bayerischen Teil des Einzugsgebietes des Mains die Federführung, für das gesamte Einzugsgebiet den Vorsitz in der Koordinierungsgruppe zur Umsetzung der EU- Wasserrahmenrichtlinie.

EU-Wasserrahmenrichtlinie Zeitplan

Beschreibung


Seit dem Jahr 2000 sind für alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union die Vorgaben der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie verbindlich eingeführt, die zum 22.12.2003 in nationales Recht umgesetzt wurde. Nach dieser Richtlinie sollen bis 2015 alle Gewässer den guten Zustand bzw. das gute ökologische Potential erreichen. Dieses Ziel gilt sowohl für die Oberflächengewässer wie auch für das Grundwasser. Voraussetzung hierfür sind intakte strukturreiche Lebensräume an und in den Gewässern, ein verantwortungsvoller Umgang mit Wasserentnahmen und -einleitungen sowie fallweise eine Reduzierung von Stoffeinträgen aus menschlichen Tätigkeiten.

Neu ist dabei der Ansatz, die Gebiete nicht mehr in Verwaltungsgrenzen zu unterteilen sondern nach hydrologischen Einheiten zu betrachten. So fokussiert die EU-Wasserrahmenrichtlinie ganze Flussgebiete. Bayern hat dabei Anteile an den Flussgebieten Donau, Rhein, Elbe und Weser. Die Bearbeitung erfolgt in kleineren Gebietseinheiten, den sogenannten Planungsräumen. Die Regierung von Unterfranken ist zuständig für die Bearbeitung im Planungsraum Unterer Main, der in etwa dem Regierungsbezirk Unterfranken entspricht. Darüber hinaus koordiniert die Regierung von Unterfranken die Arbeiten im gesamten Maingebiet, das auch die Planungsräume Oberer Main und Regnitz beinhaltet. Und auch die Abstimmung mit den benachbarten Bundesländern Baden-Württemberg, Hessen und Thüringen wird von dort wahrgenommen.

Vieles, was die EU-Wasserrahmenrichtlinie fordert, ist in Bayern bereits bewähre Praxis. Neu sind ein enges Zeitkorsett, eine Gesamtplanung mit neuen Qualitätskomponenten sowie die Verpflichtung, Zwischenergebnisse an die Europäische Kommission zu berichten.

Nach der anfänglichen Einteilung der Gewässer in Wasserkörper beurteilt die vorläufige Bestandsaufnahme aus dem Jahr 2004, ob die Gewässer den guten Zustand schon erreicht haben, voraussichtlich nicht erreichen werden oder ob die Zielerreichung noch unklar ist.

Bis Ende 2006 wurden Messnetze und -Programme festgelegt, nach denen ab 2007 die Gewässer überwachet werden. Dieses Monitoring überprüft die Einstufung der Gewässer nach der vorläufigen Bestandsaufnahme, die gegebenenfalls entsprechend anzupassen ist, und verfolgt, ob getroffene Maßnahmen die gesteckten Ziele erreichen. Die Überwachungs-Messnetze und – Programme wurden zum 22.03.2007 nach Brüssel gemeldet.

Bis 2009 sind nun Bewirtschaftungspläne zu erstellen, die unter anderem in Maßnahmenprogrammen aufzeigen, was künftig an Gewässer getan werden muss, um das Ziel der EU-Wasserrahmenrichtlinie, den „guten Zustand“, zu erreichen. Planungen von Einzelmaßnahmen bleiben jedoch gesonderten Verfahren vorbehalten. Die Bewirtschaftungspläne beinhalten auch den gesamten Ordnungsrahmen beim Umgang mit unseren Gewässern, der in Bayern z.B. über bestehende Gesetze und Richtlinie die Anforderungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie bereits weitgehend erfüllt.

Die EU-Wasserrahmenrichtlinie fordert, die Bearbeitung unter enger Einbindung der Öffentlichkeit durchzuführen. Ein Element der Öffentlichkeitsbeteiligung ist dabei das Regionale Wasserforum, das die Regierung von Unterfranken immer wieder durchführt. Das 3. Regionale Wasserforum am 17.04.2007 fasste die Ergebnisse der Bestandsaufnahme und der Monitoringprogramme zusammen, zeigte die zeitliche Abfolge der künftigen Bearbeitungsschritte auf und gab einen Überblick über die Inhalte und die Vorgehensweise bei der Bewirtschaftungsplanung. Die Vorträge des 3. Regionalen Wasserforums sind unter „weitere Informationen“ zu finden.

Im Dezember 2006 wurde die öffentliche Anhörung zum Zeitplan und Arbeitsprogramm der EU-Wasserrahmenrichtlinie für die Erstellung der Bewirtschaftungspläne gestartet. Das Anhörungsdokument ist im Internet zu finden unter www.wasserrahmenrichtlinie.bayern.de. Bis Juni können Stellungnahmen dazu abgegeben werden im Internet, bei den Wasserwirtschaftsämter Aschaffenburg und Bad Kissingen sowie bei der Regierung von Unterfranken. Von Dezember 2007 bis Juni 2008 erfolgt die Anhörung zum Entwurf der wichtigsten Fragen der Gewässerbewirtschaftung, die im Laufe 2007 zu ermitteln sind. Von Dezember 2008 bis Juni 2009 werden schließlich die Entwürfe der Bewirtschaftungspläne in die öffentliche Anhörung gegeben.

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Stand


25. August 2011
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