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Regierung von Unterfranken

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Wasserrecht

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97070 Würzburg

Rechtliche Vorgaben zum Schutz des Wassers






MS "Werner" auf dem Main an der Schiffsentladestelle des Kieswerks Bürgstadt

Beschreibung


Die wichtigsten Rechtsgrundlagen sind das Wasserhaushaltsgesetz, das Bayer. Wassergesetz und das Bundeswasserstraßengesetz. Genehmigungs- bzw. Planfeststellungsverfahren sind erforderlich für Ausbau und Benutzung von Gewässern, sowie für die Errichtung von Anlagen an Gewässern. Dabei gilt dies nicht nur für oberirdische Gewässer, sondern auch für das Grundwasser. Der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen unterliegt auch dem Wasserrecht. Ebenso zählt das Abwasserabgabenrecht zum Wasserrecht.

Die Regierung ist die Behörde, die in wasserstraßenrechtlichen Verfahren das Einvernehmen für den Freistaat Bayern gegenüber dem Bund erteilt. Sie hat aber auch eine koordinierende und die Kreisverwaltungsbehörden unterstützende Funktion.

Für Verwaltungsakte, die bis zum 30.06.2007 zur Post gegeben wurden, ist die Regierung von Unterfranken Widerspruchsbehörde.

Das Wasserrecht setzt sich zusammen aus

Rechtsgrundlagen


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Stand


09. September 2011
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