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Das Gentechnikrecht regelt die vom Menschen verursachte Veränderung des gentechnischen Materials.
Beschreibung
Gentechnikgesetz
Gentechnik bedeutet Veränderung des genetischen Materials in einer Weise, wie sie unter natürlichen Bedingungen durch Kreuzen oder natürliche Rekombination nicht vorkommt. Verbreitete Anwendung findet sich in Medizin und Pharmazie, auch zunehmende Anwendung in der Landwirtschaft. Der rechtliche Rahmen bei der Anwendung der Gentechnik ist durch das Gentechnikgesetz, seine Verordnungen und Richtlinien der EU vorgegeben.
Insbesondere bestimmte biomedizinische Verfahren wie der Umgang mit embyonalen Stammzellen und die Präimplantationsdiagnostik (PID) werden in den Medien häufig als "Gentechnik" in einem sehr allgemeinen Sinn bezeichnet. Es erfolgt bei diesen Techniken primär aber weder eine genetische Veränderung, noch unterliegen sie dem Anwendungsbereich des Gentechnikgesetzes.
Rechtsgrundlagen
- Gentechnikgesetz
- Gentechnik-Sicherheitsverordnung (GenTSV)
- Gentechnik-Aufzeichnungsverordnung (GenTAufzV)
- Gentechnik-Verfahrensverordnung (GenTVfV)
- ZKBS-Verordnung (ZKBSV)
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Stand
11. November 2011