]]>

Regierung von Unterfranken

Großes Bayerisches Staatswappen; hier gelangen Sie zu den Seiten der Bayerischen Staatskanzlei| zum Textbeginn| zur Hauptnavigation|
]]>

Gentechnikrecht

Ihre Ansprechstelle


Symbol eines Briefumschlages; hier können Sie eine Email an Ihren Ansprechpartner senden 55.1 Rechtsfragen Umwelt
Tel: 0931/380-1262
Fax: 0931/380-2262
Zimmer H 269, Peterplatz 9
97070 Würzburg

Das Gentechnikrecht regelt die vom Menschen verursachte Veränderung des gentechnischen Materials.




DNA mit Paragraphenzeichen

Beschreibung


Gentechnikgesetz

Gentechnik bedeutet Veränderung des genetischen Materials in einer Weise, wie sie unter natürlichen Bedingungen durch Kreuzen oder natürliche Rekombination nicht vorkommt. Verbreitete Anwendung findet sich in Medizin und Pharmazie, auch zunehmende Anwendung in der Landwirtschaft. Der rechtliche Rahmen bei der Anwendung der Gentechnik ist durch das Gentechnikgesetz, seine Verordnungen und Richtlinien der EU vorgegeben.

Insbesondere bestimmte biomedizinische Verfahren wie der Umgang mit embyonalen Stammzellen und die Präimplantationsdiagnostik (PID) werden in den Medien häufig als "Gentechnik" in einem sehr allgemeinen Sinn bezeichnet. Es erfolgt bei diesen Techniken primär aber weder eine genetische Veränderung, noch unterliegen sie dem Anwendungsbereich des Gentechnikgesetzes.

Rechtsgrundlagen


verwandte Themen in unserem Angebot


Links zu weiteren Informationen (öffnet neues Browserfenster)


Seitenanfang

Stand


11. November 2011
zur Hauptnavigation