Ihre Ansprechstelle

55.1 Rechtsfragen Umwelt
Tel:
0931/380-1283
Fax:
0931/380-2283
Zimmer
H 295,
Peterplatz 9
97070 Würzburg
Gesetzliche Regelungen zur Abfallvermeidung, Abfallverminderung, Abfallverwertung, Abfallverbringung und Abfallbeseitigung.
Beschreibung
Die Grundlagen der Abfallwirtschaft in Deutschland hat der Bund im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) geregelt, das am 07.10.1996 in Kraft getreten ist.
Das KrW-/AbfG stellt erstmals auf Bundesebene eine abfallwirtschaftliche Zielhierarchie auf. Abfälle sind danach vorrangig zu vermeiden, insbesondere durch die Verminderung ihrer Menge und Schädlichkeit. Sie sind in zweiter Linie stofflich zu verwerten oder zur Gewinnung von Energie zu nutzen. Erst wenn all diese Möglichkeiten ausgeschöpft sind, sind die Abfälle umweltverträglich zu beseitigen.
Ein weiterer zentraler Gedanke des KrW-/AbfG ist die Produktverantwortung. Produkte sind nach dieser gesetzlichen Zielvorstellung so zu gestalten, dass sowohl bei ihrer Herstellung als auch bei ihrem Gebrauch das Entstehen von Abfällen vermindert wird und dass nach ihrem Gebrauch eine möglichst umweltverträgliche Entsorgung gewährleistet ist. Im Einzelnen wird die Produktverantwortung durch Verordnungen umgesetzt, die Verpflichtungen der Hersteller und Vertreiber von Produkten zur Rücknahme und Verwertung der Produkte nach ihrem Gebrauch festlegen. Zu nennen sind hier z.B. die Verpackungsverordnung und die Batterieverordnung.
Ein umfangreiches und untergesetzliches Regelwerk zum KrW-/AbfG regelt in verschiedenen Verordnungen Einzelheiten der Überwachung der Abfallentsorgung.
Für die vom Bund im KrW-/AbfG und in ausführenden Verordnungen nicht geregelten Bereiche der Abfallwirtschaft sowie zur Ausführung und Ergänzung der vom Bund getroffenen Regelungen haben die Länder eigene Abfallgesetze erlassen. In Bayern ist hier das Bayerische Abfallwirtschaftsgesetz (BayAbfG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.03.2010 (BayGVBl S. 134) heranzuziehen.
Für die Durchführung der Abfallentsorgung im konkreten Einzelfall sind darüber hinaus die Abfallwirtschaftsatzungen und die Abfallgebührensatzungen der entsorgungspflichtigen Körperschaften (das sind in Bayern die Landkreise und die kreisfreien Gemeinden) maßgeblich.
Dem Abfallrecht unterliegen u.a. abfallrechtliche Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren für Deponien mit Nebenanlagen, stillgelegte Deponien, Genehmigungen und Zustimmungen bei grenzüberschreitender Verbringung von Abfällen, Auskünfte zur Abfallverbringung, Ordnungswidrigkeiten Abfallverbringung, Abfallentsorgung und Abfallgebühren.
Rechtsgrundlagen
- Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG)
- Bayerische Abfallwirtschaftsgesetz (BayAbfG)
- Umweltinformationsgesetze (UIG und BayUIG)
- Umwelthaftungsgesetz (UmweltHG) und Umweltstrafrecht
- Verordnung über den Abfallwirtschaftsplan
- Deponieverordnung
- Klärschlammverordnung
- Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG) und Abfallverbringungsbußgeldverordnung
verwandte Themen in unserem Angebot
Links zu weiteren Informationen (öffnet neues Browserfenster)
Seitenanfang
Stand
09. September 2011