]]>

Regierung von Unterfranken

Großes Bayerisches Staatswappen; hier gelangen Sie zu den Seiten der Bayerischen Staatskanzlei| zum Textbeginn| zur Hauptnavigation|
]]>

Naturschutzrecht

Ihre Ansprechstelle


Symbol eines Briefumschlages; hier können Sie eine Email an Ihren Ansprechpartner senden Rechtsfragen Umwelt
Tel: 0931/380-1262
Fax: 0931/380-2262
Zimmer H 269, Peterplatz 9
97070 Würzburg

Rechtliche Vorgaben zu Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft. Das neue Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 ist am 01. März 2010 in Kraft getreten. Der Bund schafft damit aufgrund der konkurrierenden Gesetzgebungsbefugnis unmittelbar geltendes Bundesrecht. Die Länder können zwar noch selbstständige Regelungen treffen, aber nur insoweit, als keine abweichungsfesten Grundsätze betroffen sind. Diese Spielräume hat Bayern genutzt, am 01. März 2011 ist ein neues Bayerisches Naturschutzgesetz in Kraft getreten, welches nun das Bundesrecht ergänzt. Natürlich werden darin auch weiterhin Verfahrens- und Zuständigkeitsfragen geregelt.

Sulzheimer Gipshügel mit Paragraphenzeichen

Beschreibung


Bayer. Naturschutzgesetz (BayNatSchG)

Ziel des Gesetzes ist der Schutz, die Pflege und die Entwicklung von Natur und Landschaft im besiedelten und unbesiedelten Bereich, damit die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, die Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, die Pflanzen- und Tierwelt sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft als Lebensgrundlage des Menschen und als Voraussetzung für seine Erholung in Natur und Landschaft nachhaltig gesichert werden.

Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinien (LNPR)

Landschaftspflegerische Maßnahmen dienen dazu,

Gefördert werden Maßnahmen in

Rechtsgrundlagen


Formulare, Merkblätter und weitere Informationen
(öffnet eigenes Browserfenster)


verwandte Themen in unserem Angebot


Links zu weiteren Informationen (öffnet neues Browserfenster)


Seitenanfang

Stand


25. August 2011
zur Hauptnavigation