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Regierung von Unterfranken

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Tierseuchenrechtliche Vorschriften - EU-Zulassungen von Betrieben

Ihre Ansprechstelle


Symbol eines Briefumschlages; hier können Sie eine Email an Ihren Ansprechpartner senden SG 54 - Veterinärwesen, Verbraucherschutz (fachlich), SG 55.2 - Rechtsfragen Gesundheit und Verbraucherschutz, Weinprüfstelle (rechtlich)
Tel: fachlich: 0931/380-1753 oder -1758, rechtlich: 0931/380-1586
Fax: 0931/380-2222
Zimmer fachlich: S 116, S 129, S 131, S 133, rechtlich: S 14, Stephanstraße 2
97070 Würzburg

Bestimmte Betriebe dürfen am innergemeinschaftlichen Handel nur teilnehmen, wenn sie zugelassen sind. Ebenso dürfen bestimmte Tiere und Erzeugnisse nur innergemeinschaftlich verbracht werden, wenn sie aus einem speziell für diesen Zweck zugelassenen Betrieb stammen.

Beschreibung


Eine EU-Zulassung wird z.B. für folgende Betriebsarten beim innergemeinschatlichen Verbringen benötigt:

1. Viehhandelsunternehmen für Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen
2. Händlerställe für Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen
3. Sammelstellen für Rinder, Schweine, Einhufer, Schafe und Ziegen
4. Zoos, Wildparke oder sonstige Einrichtungen in denen Tiere zu wissenschatlichen Zwecken oder zu Versuchszwecken, zur Arterhaltung oder zur Erhaltung seltener Rassen gehalten werden.

Zusätzlich dürfen folgende Tiere und Erzeugnisse nur aus speziell zugelassenen Betrieben verbracht werden:

1. Affen
2. Geflügel (Nutz- und Zuchtgeflügel)
3. Embryonen und Eizellen von Pferde-, Rinder-, Schweine-, Schaf- und Ziegen
4. Samen von Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen
5. Bruteier (mehr als 19 Stück)

Voraussetzungen


Die Betriebe müssen die räumlichen und personellen Anforderungen der entsprechenden EU-Vorschriften erfüllen. Darüber hinaus müssen die Betriebsinhaber bereit und in der Lage sein, die gesetzlichen Anforderungen einschließlich einer umfangreichen Dokumentation, als Betriebsstandard zu gewährleisten.

Die Zulassungsvorschriften sind u. a. in Anlage 7 der Binnenmarkt- Tierseuchenschutzverordnung und der Fischseuchenverordnung aufgeführt.

Fristen


Die Betriebe dürfen nur betrieben werden, wenn sie auf Antrag zugelassen worden sind.

Erforderliche Unterlagen


Die Zulassung kann mit einem formlosen Anschreiben an das Veterinäramt im zuständigen Landratsamt oder direkt bei der Regierung von Unterfranken, Sachgebiet Veterinärmedizin, beantragt werden.

Kosten


Die Zulassung ist kostenpflichtig (mind. 200 €), wobei die Kosten abhängig vom sachlichen und zeitlichen Verwaltungsaufwand unterschiedlich ausfallen.

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Stand


26. August 2011
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