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Vor der amtlichen Weinprüfung können die Weinbaubetriebe die wesentlichen Daten bereits über Internet plausibilitätsgeprüft an die Weinprüfstelle verschicken. Dies verkürzt die Bearbeitungszeit, da die Daten bei der Prüfstelle ohne nochmalige Dateneingabe in das Prüfverfahren übernommen werden können. Die Winzerinnen und Winzer erhalten sodann umgekehrt ihren Bescheid vorab in elektronischer Form zugesandt, was Zeit in Marketing und Vertrieb spart.
Beschreibung
Grundsätzliches zur QualitätsweinprüfungDie Regierung von Unterfranken ist für die amtliche Prüfung aller Qualitätsweine aus in Bayern geernteten Trauben zuständig. Bei der amtlichen Weinprüfung werden jährlich rund 12.000 Partien Wein von knapp 1.000 Betrieben angestellt. Rund 99 % der Ertragsrebflächen liegen dabei in Franken. Mit dem Ablauf des Kalenderjahres 2010 kann die Regierung bereits auf 39 Prüfjahrgänge zurückblicken. Der „Wein-TÜV“ mit seiner strengen Prüfung ist Garant für ein hohes Niveau aller bayerischen Qualitätsweine. Die amtliche Prüfung erstreckt sich auf folgende Bereiche:
- rechtlicher Teil ( wie Bezeichnung und Verschnitt)
- analytischer Teil ( wie Anreicherung, Gesamtschwefelgehalt, Inhaltsstoffe)
- sensorischer Teil (Fehlerfreiheit, typisch für die Rebsorte und die Prädikatsstufe)
Die Weine werden einer der 12 Prüfungskommissionen verdeckt vorgestellt, die den Wein nach einem bundeseinheitlichen Prüfschema bewerten. Die sechsköpfigen Prüfungskommissionen setzen sich jeweils aus drei Vertretern des Fränkischen Weinbauverbandes e.V., einem Vertreter des Bezirksverbandes des Bayerischen Weinhandels, einem Vertreter der Verbraucherorganisationen sowie einem Vertreter der Weinüberwachung beim Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zusammen. Auch der Bezirk Unterfranken und die Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau Veitshöchheim sind mit ihren Geschäftsführern in das Prüfungsverfahren mit eingebunden.
Besonderheiten beim Online-Antragsverfahren - Die Winzer können zukünftig direkt ihre Anträge bereits zu Hause am PC plausibilitätsgeprüft ausfüllen und die Daten vorab an die Prüfstelle senden. Großen Weinbaubetrieben, Winzergenossenschaften und Laboren bietet sich zusätzlich die Möglichkeit, aus ihren Datenbanken automatisiert die Daten an die Prüfstelle zu übermitteln.
- In der Weinprüfstelle können die Daten eindeutig an Hand einer Transaktionsnummer identifiziert und medienbruchfrei in die Prüfung einfließen. Wegen des rechtlich weiterhin bestehenden Erfordernisses einer Unterschrift wird der unterschriebene Prüfantrag der übermittelten Daten (nur noch) aus formalen Gründen mit dem zu prüfenden Wein vorgelegt.
- Nach der Prüfung erhalten die Winzer, die ihre Daten online übersenden, auch ihren Bescheid vorab in elektronischer Form und können so Zeit im Marketing und Vertrieb gewinnen.
Voraussetzungen
- PC mit Windows 98/ME/NT/2000/XP
- Internetzugang
- XANIA-Browser
Fristen
Die Amtliche Prüfnummer muss vor dem Inverkehrbringen des Weines zugeteilt worden sein.
Erforderliche Unterlagen
- ein Ausdruck des online versandten Antrags
- Untersuchungsbefund eines zugelassenen Labors. Bei Prädikatsweinen erstellt das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit in Würzburg den amtlichen Untersuchungsbefund.
- 3 Probeflaschen bei Qualitätsweinen, Qualitätsperlweinen b.A. und Sekten b.A.
- 4 Probeflaschen bei Prädikatsweinen oder wenn ein amtlicher Untersuchungsbefund gewünscht wird (z. B. bei Sekt).
Kosten
Grundgebühr 15,- Euro zuzüglich 3,- Euro je angefangene 1.000 Liter; ab 30.000 Liter Steigerungsgebühr 1,50 Euro; Auslagen für den amtlichen Untersuchungsbefund 41,- Euro, für die Sektuntersuchung einschließlich der Sinnenprüfung 47,- Euro
Rechtsgrundlagen
- §§ 19, 20 Weingesetz,
- §21 Weinverordnung,
- § 17 Bayer. Weinrechtsausführungsverordnung
Formulare, Merkblätter und weitere Informationen
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Stand
02. August 2011